Düsseldorf. . Wenige Tage vor Öffnung der Schulen in NRW hat das Schulministerium die Hygienevorgaben bekannt gemacht. Eine Masken-Pflicht gibt es nicht.
Vor der schrittweisen Öffnung der Schulen in der kommenden Woche hat das Schulministerium die Schulen in NRW über die notwendigen Hygienevorgaben informiert. Die zentrale Regel dabei lautet: Abstand halten.
So müssen die Lerngruppen etwa so aufgebaut werden, dass zwischen den Schülern untereinander und den Lehrern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Außerdem sollen Namenslisten erstellt werden, um Kontakte im Fall einer Infektion nachverfolgen zu können.
Schüler oder Lehrer mit Symptomen sollen ausgeschlossen werden
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„Die Einhaltung des Infektionsschutzes war, ist und bleibt die Grundvoraussetzung, um erste und vorsichtige Schritte aus der durch das Coronavirus bedingten Ausnahmesituation zu unternehmen“, sagte der Staatssekretär für Schule und Bildung, Mathias Richter, der Deutschen Presse-Agentur. Eine Info-Mail mit den Vorgaben sei am Samstag an die Schulen verschickt worden, hieß es aus dem Ministerium.
Darin heißt es außerdem: Schüler oder Lehrer mit Symptomen sollen von Unterricht sowie Prüfungen ausgeschlossen werden. Es sei außerdem darauf zu achten, dass Trinkflaschen oder Gläser nicht gemeinsam genutzt würden. Außerdem sehen die Vorgaben ausreichende Waschbecken und Seifenspender vor, damit Hände regelmäßig gewaschen werden können.
Land NRW verzichtet auf generelle Maskenpflicht in Schulen
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Darüber hinaus wird die generelle Corona-Etikette - also Niesen und Husten in den Ellbogen und aufs Händeschütteln verzichten - empfohlen. Auf eine generelle Maskenpflicht in Schulen verzichtet das Land. Als Grundlage hatte das Schulministerium ein Gutachtern von Wissenschaftlern unter anderem der Uni Bonn beauftragt.