Düsseldorf. . Ab Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Aber wer überprüft eigentlich, ob sich auch alle Arbeitgeber daran halten? Der Zoll hat jetzt eingeräumt, dass ihm für flächendeckende Kontrollen noch auf Jahre hinaus das Personal fehlt. Die NRW-Landesregierung verspricht Amtshilfe.
NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) droht schwarzen Schafen mit scharfen Kontrollen beim Mindestlohn. „Die Arbeitsschutzämter werden den Zoll massiv unterstützen, dass der gesetzliche Mindestlohn vom 1. Januar 2015 an eingehalten wird“, sagte Schneider unserer Redaktion. Schneider erwartet, dass in NRW rund 1,4 Millionen Menschen von der gesetzlichen Anhebung des Lohns auf 8,50 Euro Stundenlohn profitieren werden.
Probleme befürchtet der Minister vor allem in Teilen der Dienstleistungsbranche, in der vielfach Lohndumping betrieben wird. „Das ist kein Kavaliersdelikt. Wir werden das nicht einfach laufen lassen“, warnte Schneider. Bei Betriebsprüfungen werde der NRW-Arbeitsschutz künftig gezielt darauf achten, dass der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird.
Zoll fehlt bis 2020 das nötige Personal
Schneider reagierte damit auch auf den drohenden Personalmangel beim Zoll. Der Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, Julian Würtenberger, hatte in der Zeitschrift „Zoll aktuell“ eingeräumt, dass zur Prüfung der Einhaltung des Mindestlohns zusätzlich 1600 Prüfer eingestellt werden müssten. Der Bund will die Stellen bis 2020 über Nachwuchskräfte besetzen. Damit wächst die Sorge, dass eine flächendeckende Kontrolle des Mindestlohns durch den Zoll vorher nicht gesichert werden kann. Im Haushalt 2015 hat der Bund den zusätzlichen Bedarf aufgenommen.
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Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes hat die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ beim Zoll das erweiterte Mandat, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu prüfen. „Für diese Tätigkeiten sind eine fundierte fachliche Ausbildung und die Eignung als Waffenträger absolut notwendig“, begründete Würtenberger die lange Anlaufphase.
Jeder Fünfte verdient weniger als 8,50 Euro
Nach einer Studie der Gewerkschaft Verdi arbeiten derzeit rund 18 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland für einen Stundenlohn unter 8,50 Euro, in Ostdeutschland sogar 32 Prozent. Insgesamt erhalten danach mehr als 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro. Von den bundesweit mehr als sieben Millionen Minijobbern erhalten nach Schätzung der Arbeitsagenturen rund zwei Drittel weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Experten im NRW-Arbeitsministerium schätzen, dass der gesetzliche Mindestlohn in NRW für eine zusätzliche Kaufkraft von rund drei Milliarden Euro im Jahr sorgen wird.
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NRW-Arbeitsminister Schneider verwies darauf, dass es darüber hinaus in rund 40 Branchen tarifliche Grundvergütungen unterhalb 8,50 Euro die Stunde gibt. Hier kann bis maximal 1. Januar 2017 noch weniger als 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden, wenn das im Tarifvertrag vereinbart wurde.
Auch mit Mindestlohn in die Altersarmut
So beträgt der Mindestlohn im Fleischerhandwerk derzeit 7,75 Euro und steigt bis zum 1. Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Im Friseurhandwerk werden aktuell nur 6,47 Euro Tariflohn gezahlt. Schneider räumte ein, dass auch ein Mindestlohn von 8,50 Euro nicht ausreicht, um spätere Altersarmut zu verhindern. „Das ist die absolute gesetzliche Untergrenze.“ Der Minister begrüßte die Appelle der Bundesbank, bei den künftigen Tarifrunden höhere Lohnabschlüsse zu vereinbaren, um die Binnennachfrage zu stärken und die Gefahr späterer Altersarmut zu verringern.