Berlin. Aufatmen bei vielen Überlebenden der Nazi-Zeit. Der Bundesrat hat die Nachzahlung zur sogenannten Ghetto-Rente gebilligt. Demnach erhalten nun sämtliche Betroffene eine Rentenzahlung rückwirkend zum Jahr 1997. In ihrer Sitzung winkten die Ländervertreter zudem den gesetzlichen Mindestlohn durch.
Tausende Überlebende aus Ghettos der Nazi-Zeit haben Anspruch auf eine Renten-Nachzahlung. Der Bundesrat billigte am Freitag eine vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetzesnovelle. Sie sieht für sämtliche Betroffene eine Rentenzahlung rückwirkend zum Jahr 1997 vor - auch in jenen Fällen, in denen die sogenannte Ghetto-Rente zunächst nur rückwirkend für vier Jahre gewährt worden war.
Im Jahr 2002 war Menschen, die in den nationalsozialistischen Ghettos gearbeitet hatten, bereits ein Rentenanspruch rückwirkend zum Jahr 1997 zugestanden worden. Wurden die Anträge aber zu spät gestellt, zahlte die Deutsche Rentenversicherung nur rückwirkend für vier Jahre. Sie berief sich dabei auf eine Klausel im Sozialgesetzbuch. Mit der Neuregelung wird klar gestellt, dass die Vier-Jahres-Frist bei Ghetto-Renten keine Anwendung findet.
Mindestlohn kommt ab 2015
In seiner Sitzung winkte der Bundesrat einen weiteren bedeutsamen Gesetzesentwurf durch. Knapp vier Millionen Niedrigverdiener können sich von 2015 an auf mehr Geld freuen: Sie profitieren vom neuen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Den Weg dafür machte der Bundesrat am Freitag in Berlin endgültig frei. Die Länderkammer billigte das eine Woche zuvor schon vom Bundestag verabschiedete Gesetz mit großer Mehrheit. Nur Sachsen verweigerte auf Druck der dort mitregierenden FDP die Zustimmung.
Vom kommenden Januar an gilt damit erstmals in Deutschland ein gesetzlich verbindlicher, flächendeckender Mindestlohn. Vertreter der Länder sprachen im Bundesrat von einem "historischen Tag". Allerdings gibt es in einer Übergangsfrist bis Ende 2016 Ausnahmen, etwa für Zeitungszusteller und Saisonarbeiter. Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ganz ausgenommen. Langzeitarbeitslose, die eine Beschäftigung finden, haben erst nach sechs Monaten im neuen Job Anspruch auf den Mindestlohn.
"Ein großer Sieg für die Moral"
In der Debatte begrüßten die Ländervertreter aus Union und SPD einhellig die Neuregelung. Man habe einen parteiübergreifenden Kompromiss gefunden, der mit den Übergangsregelungen auch viele Einwände aus der Wirtschaft aufgenommen habe, sagte die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU).
Nach den Worten von Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) ist der Beschluss für den Mindestlohn "ein großer Sieg für die Moral". Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte: "Wir betreten mit diesem Gesetz Neuland. Endlich." Damit sei auch Schluss mit der Generation Praktikum. "Es gibt keine Praktika mehr für umme."
Sachsen erwartet Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland
Kritik kam vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Brandenburgs, Justizminister Helmuth Markov (Linke): Durch die Ausnahmen werde etwa 2,5 Millionen Bürgern der Mindestlohn vorenthalten - und dies gerade jenen, die wie Langzeitarbeitslose darauf am dringendsten angewiesen seien. In mehr als 20 EU-Ländern sei ein gesetzlicher Mindestlohn längst "politische Normalität".
Der stellvertretende Ministerpräsident Sachsens, Arbeitsminister Sven Morlok (FDP), lehnte die Neuregelung ab. "Wir werden künftig wieder Arbeitslosigkeit fördern", sagte er mit Blick auf Ostdeutschland. Für Grenzregionen wie Sachsen handele es sich bei den 8,50 Euro nicht um eine moderate Anhebung. Damit sei die Abwanderung von Arbeitsplätzen zu erwarten, etwa nach Tschechien mit einem Mindestlohn von 2 Euro.
"Fünf Millionen Gewinner"
Die bayerische Bundesratsministerin Christine Haderthauer (CSU) gestand ein, dass sich ihre Partei "mit diesem ursprünglich als Tabubruch geltenden Schritt (...) nicht leichtgetan" habe. Der Schritt sei aber notwendig: Deutschland könne den Wettbewerb "nicht über Niedriglöhne gewinnen".
Der niedersächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies (SPD) sagte: "Wir stoppen die Lohnspirale nach unten." Es gebe derzeit schätzungsweise fünf Millionen Menschen, die unter 8,50 Euro arbeiteten und nun vom Mindestlohn profitierten. "Das sind fünf Millionen Gewinnerinnen und Gewinner." Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Mindestlohn für 3,7 Millionen Arbeitnehmer vorteilhaft auswirkt.
22 EU-Länder mit gesetzlicher Lohnuntergrenze
Mit dem Votum des Bundesrates gehört Deutschland von 2015 an zu den dann 22 der 28 EU-Länder mit einer gesetzlichen Lohnuntergrenze.
Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen dürfen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze noch bis Ende 2016 nach unten abweichen. Auch Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten sind während Ausbildung oder Studium von der Mindestlohnregelung ausgenommen. Mit Berufsabschluss gilt der Mindestlohn grundsätzlich auch für Praktikanten. (dpa)