München. Die Hauptangeklagte im Prozess um die rechtsradikale Terrorzelle wirft den Richtern des Münchner Staatsschutzsenats vor, Zeugenaussagen die sie entlasten könnten, nicht berücksichtigt zu haben. Die Verhandlung ist vorerst unterbrochen.
Beate Zschäpe hat gegen alle Richter des Staatsschutzsenats am Oberelandesgericht in München einen Befangenheitsantrag gestellt. Ihr Verteidiger Wolfgang Stahl verlas das 11-seitigen Papier, in dem den Richtern vorgeworfen wird, bei der Befragung eines Zeugen am Vormittag des 131. Verhandlungstages, einseitig gehandelt zu haben. Das Gericht habe es unterlassen, den Richter des Bundesgerichtshofs auch zu entlastenden Passagen der Angaben eines Beschuldigten zu fragen.
Der BGH-Richter hatte im Dezember 2012 Matthias D. einen Haftbefehl eröffnet. Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt sollen unter dem Namen von D. in Zwickau zwei Wohnungen gemietet haben. Deshalb war Matthias D. in den Fokus der Ermittlungen geraten.
Die Verteidigung wirft den Münchner Richtern vor, dass die ausgebliebenen Fragen Passagen betreffen, die die "Vorwürfe der Bundesanwaltschaft entkräften" würden.
Das Gericht setzte trotz des Antrag am Dienstagnachmittag die Verhandlung fort. Herbert Diemer von der Bundesanwaltschaft hatte sich dafür ausgesprochen. Auch Nebenklageanwalt Thomas Bliwier hatte dafür plädiert, das Verfahren weiter zu führen. Olaf Klemke, der Verteidiger von Ralf Wohlleben schloss sich dagegen im Namen seines Mandanten dem Antrag von Beate Zschäpe an.