München. Am Freitag sollte Beate Zschäpe dem Oberlandesgericht München erklären, warum sie ihren Verteidigern nicht mehr vertraut. Bis zum Nachmittag lag keine Erklärung vor. Jetzt werden die Richter wohl erst am Montag beraten, wie es im NSU-Prozess weitergeht.
Die Richter im NSU-Prozess haben auch am Freitag auf eine Erklärung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zum Zerwürfnis mit ihren Verteidigern gewartet. Bis zum Dienstschluss der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts (OLG) München ging das angeforderte Schreiben nicht ein. Damit ist eine Lösung der Anwaltskrise voraussichtlich auf kommende Woche vertagt.
Das OLG hatte Zschäpe aufgefordert, zu begründen, warum sie kein Vertrauen mehr zu ihren Anwälten hat. Eine erste Frist bis Donnerstagnachmittag hatte sie verstreichen lassen. Das Gericht gab ihr daraufhin bis Freitag Zeit.
OLG-Sprecherin Andrea Titz teilte am Nachmittag mit: "Schriftstücke, die in dieser Sache eingehen, müssen zunächst vom Senat den betroffenen Verfahrensbeteiligten bekanntgegeben werden." Gemeint sind vor allem Zschäpes Anwälte, die die Gelegenheit bekommen, sich zu möglichen Vorwürfen ihrer Mandantin zu äußern. Weitere Informationen werde es darum "voraussichtlich nicht vor Montagmittag" geben.
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Zschäpe kann Anwälte nicht selbst entlassen
Der Prozess soll kommende Woche planmäßig weitergehen. "Das Gericht kann am Dienstag weiterverhandeln, und im Moment schaut es auch danach aus", erklärte die Sprecherin. Sollte Zschäpe auch nach Fristablauf noch stichhaltige Gründe für die Vertrauenskrise nennen, dann werde das Gericht diese "natürlich berücksichtigen müssen". Selber entlassen kann Zschäpe ihre Anwälte nicht, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt. Deren Auswechslung würde erhebliche Risiken für den weiteren Prozessverlauf schaffen.
Eines der Prozessthemen am kommenden Dienstag ist das Feuer, mit dem Zschäpe im November 2011 die Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau zerstört haben soll. Unter den Zeugen ist ein Zwickauer Amtsrichter, der im Mai dieses Jahres die damalige Nachbarin Zschäpes in einem Altenpflegeheim dazu befragte. Die Frau, die im August 92 Jahre alt wird, lebte in der Nebenwohnung. Sie musste aus dem zerstörten Haus gerettet werden. Die Anklage wirft Zschäpe vor, sie habe "billigend in Kauf" genommen, dass "ihre hochbetagte Nachbarin zu Tode kommen" könnte. Zschäpe selbst hat sich dazu bisher nicht geäußert, gemäß der bisherigen Schweigestrategie ihrer Anwälte. (dpa)