München. Der NSU-Mordprozess vor dem Münchner Oberlandesgericht konnte am Dienstag wie geplant fortgesetzt werden: Das Gericht lehnte den Antrag von Beate Zschäpe ab, ihre Anwälte auszuwechseln. Die Hauptangeklagte hatte von Vertrauensverlust geschrieben - habe ihn aber nicht stichhaltig begründet.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte behalten. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat ihren Wunsch nach neuen Verteidigern abgelehnt, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag zu Beginn der Hauptverhandlung bekanntgab.
Zschäpe hatte vergangene Woche erklärt, ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr zu vertrauen. Das OLG verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung. Darin legte Zschäpe nach Ansicht des Gerichts nun nicht ausreichend stichhaltig dar, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll - das wären die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verteidiger gewesen. Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt - die Entscheidung liegt beim Gericht.
Urlaubsbekanntschaften sind im Zeugenstand
Als Zeugen für den Dienstagnachmittag sind zwei frühere Urlaubsbekanntschaften der mutmaßlichen NSU-Terroristen geladen. Die Zeugenvernehmungen am Vormittag hatte das Gericht abgesagt. Um das Feuer, mit dem Zschäpe die Fluchtwohnung in Zwickau zerstört hatte, wird es nun erst zu einem späteren Termin gehen. Dieses Thema war ursprünglich für den Vormittag vorgesehen.
Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei den zehn Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor. Sie soll beim Zerstören der Fluchtwohnung außerdem den Tod ihrer hochbetagten Nachbarin billigend in Kauf genommen haben. (dpa)