München. . Nachdem Beate Zschäpe ihren drei Verteidigern inoffiziell das Vertrauen entzogen hat, gibt das Gericht ihr bis Freitag Zeit für eine Stellungnahme. Eigentlich hätte die Hauptangeklagte im NSU-Prozess ihre Entscheidung bis Donnerstag begründen müssen — sie ließ die Frist aber verstreichen.
Der Staatsschutzsenat hat die Frist für eine Stellungnahme zur Begründung des Misstrauens gegen ihre Verteidiger für Beate Zschäpe bis Freitagabend verlängert. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts in München sagte am Donnerstag unserer Zeitung, dass bis 14 Uhr keine Stellungnahme der Hauptangeklagten eingegangen sei. Die Fristverlängerung wollte sie noch nicht offiziell bestätigen.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess hatte am Mittwoch in der Mittagspause der Verhandlung ihren drei Verteidigern das Vertrauen entzogen. Über einen Wachmann informierte Zschäpe den Senat unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl. Daraufhin wurde die Vernehmung des Thüringer Neonazis Tino Brandt beendet. Götzl gab Zschäpe bis Donnerstag 14 Uhr Zeit, ihre Entscheidung schriftlich zu begründen.
Die Verteidiger Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl wollten nach Abbruch des Prozesstages keine Stellungnahme zur Entscheidung ihrer Mandantin abgeben. Das Gericht wird sie aber auffordern, sich nach Eingang der schriftlichen Stellungnahme von Zschäpe ebenfalls zu äußern. Eine Stellungnahme wird dann auch von der Bundesanwaltschaft erwartet.
Derzeit halte das Gericht an den drei für kommende Woche geplanten Verhandlungstagen fest, erklärte die Sprecherin.