München. .
Der Thüringer Verfassungsschutz soll kurz nach dem Abtauchen der drei mutmaßlichen NSU-Terroristen 1998 Geld an das Trio in den Untergrund geschickt haben. Das sagte der frühere Verfassungsschutz-V-Mann und damalige Kopf des rechtsextremen „Thüringer Heimatschutzes“, Tino Brandt, gestern als Zeuge im Münchner NSU-Prozess. Das Geld habe er selber in Empfang genommen und weitergeleitet. Die Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ soll später neun Menschen ausländischer Herkunft und eine Polizistin ermordet haben.
Durch einen Anruf aus der Szene habe er eine oder zwei Wochen nach dem Untertauchen erfahren, dass Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geflohen seien. Er habe dann begonnen, Geld für die drei aufzutreiben, zunächst bei Stammtischen und auf einem Konzert. Die Spenden seien jedoch nach einiger Zeit versiegt, aber es habe weiter Geld gegeben, „das der Freistaat Thüringen gespendet hat. Sechs, sieben Mal so.“ Er meinte damit Zahlungen des Verfassungsschutzes an ihn.
Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters, ob das Geld tatsächlich ausdrücklich für die Weitergabe an das Trio bestimmt war, antwortete Brandt: „Soweit ich mich erinnere, war das direkt für die Weitergabe.“ An die Höhe der Beträge erinnere er sich nicht mehr. Auch, an wen er das Geld weitergeben habe, könne er nicht mehr mit Sicherheit sagen. Er vermute, es habe sich um jemanden aus der Jenaer Rechtsextremisten-Szene gehandelt, der unmittelbaren Kontakt zum Trio hielt.
Seine Geheimdienst-Tätigkeit soll Brandt bis zu seinem Auffliegen 2001 insgesamt 200 000 Mark eingebracht haben. Parallel dazu organisierte er den Aufbau der rechtsextremen Szene in Thüringen. Die Gruppe aus Jena habe bei Treffen eine besondere Rolle gespielt, weil sie sich als „Elite“ verstanden habe.
Zur Jenaer Gruppe gehörte auch das spätere NSU-Trio, das mindestens zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge begangen haben soll.
Über Beate Zschäpe sagte Tino Brandt, sie sei „keine dumme Hausfrau“ und habe sich gut mit „Rechtsfragen oder dem Germanentum“ ausgekannt.