Düsseldorf. . NRW ändert zum 1. Oktober das Bestattungsgesetz. Die Städte können danach rein muslimische Friedhöfe einrichten. Nach Einschätzung der Landesregierung kommt dies den Interessen vieler Familien mit Migrationshintergrund entgegen.

Städte in Nordrhein-Westfalen können künftig rein muslimische Friedhöfe einrichten. Dies sieht das neue Bestattungsgesetz vor, das am Mittwoch im Landtag beschlossen wurde und am 1. Oktober in Kraft tritt. Zudem können Kommunen die Errichtung und den Betrieb eines kompletten Friedhofs auch auf muslimische Gemeinschaften übertragen.

Zwar sind schon jetzt in vielen Städten auf kommunalen Friedhöfen Grabfelder ausschließlich für muslimische Beisetzungen reserviert – dort sind auch die im Islam üblichen sarglosen Bestattungen im Leichentuch grundsätzlich möglich. Dennoch lassen sich laut NRW-Gesundheitsministerium rund 90 Prozent der in Nordrhein-Westfalen lebenden Muslime nach ihrem Tod in ihre Herkunftsländer überführen.

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Nach muslimischem Brauchtum bestatten

Neben einer starken Heimatverbundenheit gehe es dabei auch um die muslimischen Bestattungsriten, die sich in vielen Punkten von einem christlichen Begräbnis unterscheiden.

„Vor allem für die hier geborenen Kinder aus eingewanderten Familien wird es zunehmend wichtiger, dass ihre Eltern ortsnah und nach muslimischem Brauchtum bestattet werden können“, betonte Ministerin Barbara Steffens (Grüne).