Berlin/Essen. Die Regeln zur Rente mit 63 sind in der Kritik, denn sie ermöglichen unter Umständen einen frühen Abschied vom Vollzeitjob. Der CDU-Abgeordnete Jens Spahn fordert Korrekturen: „Die Rente mit 63 sollte doch für Malocher sein, nicht für Trickser.“
Durch das Gesetz zur Rente mit 63 ist eine Debatte über legale Schleichwege in den Ruhestand entbrannt. Denn künftig soll es unter Umständen möglich sein, schon mit 61 Jahren aus dem Vollzeit-Berufsleben auszusteigen, ohne später Abschläge bei der Rente befürchten zu müssen.
Der Hintergrund: Das neue Renten-Gesetz sieht vor, dass Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen müssen, um in den Genuss der abschlagfreien Rente mit 63 zu kommen. Dabei zählen grundsätzlich auch Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezuges mit – allerdings nicht in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn. So wollte die Bundesregierung eine Frühverrentungswelle vermeiden.
Gesetzeslücke ermöglicht Berufsausstieg ab 61 Jahren
Jetzt ist ein mögliches Schlupfloch bekannt geworden: Wenn ältere Betroffene sich arbeitslos melden und für wenige Stunden in der Woche einen versicherungspflichtigen Minijob annehmen, werde diese Zeit voll den Beitragsjahren zugerechnet, erklärte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Dies könnte Menschen dazu ermutigen, mit 61 Jahren aus dem Vollzeit-Berufsleben auszusteigen.
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Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist in einem Info-Brief auf diese Möglichkeit hin. Wichtig sei aber, dass die Arbeitszeit weniger als 15 Stunden wöchentlich betrage und der Rentenbeitrag gezahlt werde. Auf das Arbeitslosengeld werde der Verdienst nur dann angerechnet, wenn das Netto-Gehalt über 165 Euro im Monat liege, erklärte der DGB.
Politiker monieren Trickserei
„Noch ist das Rentenpaket nicht in Kraft, doch schon zeigt sich, wie vermurkst manche Bestimmungen sind“, kritisiert Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der Grünen. Der CDU-Abgeordnete Jens Spahn fordert Korrekturen: „Die Rente mit 63 sollte doch für Malocher sein, nicht für Trickser.“ Das Arbeitsministerium erklärte, es rechne nach wie vor nicht mit einer Frühverrentungswelle.