Düsseldorf. . Das Land Nordrhein-Westfalen plant, Amtsträger zur Abgabe der RWE-Einkünfte zu zwingen. Doch der scheidende Landrat im Rhein-Sieg-Kreis, Frithjof Kühn (CDU), fordert seine Aufsichtsratsvergütungen von 531.171 Euro zurück.

Landräte und Oberbürgermeister in NRW sollen als Aufsichtsratsmitglieder des Energieriesen RWE künftig gesetzlich zur Weitergabe ihrer üppigen Bezüge an Kommunen und Kreise gezwungen werden. „Wir brauchen eine rechtlich wasserdichte Regelung“, so ein Sprecher von Innenminister Ralf Jäger (SPD) zu unserer Redaktion. Hintergrund ist ein Vorstoß des scheidenden Landrats im Rhein-Sieg-Kreis, Frithjof Kühn (CDU), der Aufsichtsratsvergütungen von 531 171 Euro zurückfordert.

Er habe seine Einkünfte aus dem RWE-Kontrollorgan nur „unter Vorbehalt“ an den Kreis abgeführt und wolle nun „eine in der Wirtschaft angemessene Vergütung“ mit in den Ruhestand nehmen, so Kühn. Der 70-Jährige stützt sich auf ein Rechtsgutachten seiner eigenen Kreisverwaltung, das dem Innenministerium zur Prüfung vorliegt.

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Die Landesregierung hält das Ansinnen des Landrats dem Vernehmen nach für völlig abwegig. Kommunalbeamte würden zwar nicht formal von ihren Städten und Kreisen, also den RWE-Anteilseignern, als gewählte Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt. Sie würden dort aber ohne ihr Amt niemals als Kontrolleure des Energiekonzerns sitzen. Kühns Forderungen werden nun intensiv geprüft und sollen zu einer grundsätzlichen Regelung führen. „Es geht hier schließlich um Geld der Allgemeinheit“, sagte Innenminister Jäger dem „Spiegel“. RWE-Aufsichtsräte, die rund viermal pro Jahr tagen, kassieren sechsstellige Summen.

Erlass gilt als rechtlich umstritten

Neben Kühn sind zurzeit für die Kommunaleigner Mülheims Oberbürgermeister Dagmar Mühlenfeld und Dortmunds Stadtoberhaupt Ullrich Sierau (beide SPD) in dem Gremium vertreten. Beide fühlen sich an einen Erlass der Landesregierung gebunden: Danach müssen die üppigen Aufsichtsratsbezüge bis auf einen Selbstbehalt von 6000 Euro an die Stadtkasse abgeführt werden.

Dieser Erlass gilt als rechtlich umstritten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2011 nur für Beiratsmitglieder des RWE klargestellt, dass sie ihre Bezahlung an die Kommunen weiterleiten müssen. Bei Aufsichtsratsposten, die unter das Aktienrecht fallen, gibt es kein höchstrichterliches Urteil.