Essen. Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2013 rückt näher. Das dürfte manchen Steuerzahlern die ein oder andere schlaflose Nacht bescheren. Es gibt einige Änderungen, die es zu beachten gilt - eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen und die wichtigsten Tipps im Überblick.
Für die meisten Steuerzahler lohnt es sich: Rund 860 Euro bekommen Arbeitnehmer im Durchschnitt zurück, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Wir haben die wichtigsten Tipps gesammelt.
- Der 31. Mai ist in diesem Jahr ein Samstag. Daher haben Bürger, die zur Abgabe verpflichtet sind, bis zum 2. Juni Zeit, die Unterlagen beim Finanzamt einzureichen.
- Seit März können Bürger die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzen. Informationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse tauchen automatisch in der Steuererklärung auf. Der Vorteil: Viele Daten müssen nicht mehr selbst eingetragen werden.
- Ehepaare können sich nicht mehr getrennt steuerlich veranlagen lassen. Jeder Ehegatte kann einzeln nur noch die Kosten absetzen, die er auch getragen hat. Stellen die Ehegatten einen übereinstimmenden Antrag, können die Aufwendungen aber auch jeweils zur Hälfte abgezogen werden.
- Minijobber dürfen mehr behalten: Die Entgeltgrenze wurde von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Die Gleitzonenregelung gilt nun für Beschäftigungen mit einem Verdienst bis 850 Euro.
- Ehrenamtliche können für das Jahr 2013 mehr von der Steuer absetzen. Ihre Pauschale wurde von 500 auf 720 Euro erhöht. Das betrifft zum Beispiel Vereinsvorstände, Bürokräfte im Verein, aber auch Schiedsrichter im Amateurbereich. Auch wer eine Nebentätigkeit etwa als Sporttrainer oder Mannschaftsbetreuer wahrnimmt, kann mehr angeben: Der Jahresfreibetrag steigt für 2013 von 2100 auf 2400 Euro.
- Wer bei seiner Steuererklärung für 2013 die Daten aus dem Vorjahr übernimmt, sollte die Umstellung auf den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr Sepa beachten. Das heißt: Statt wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl muss nun die Iban angegeben werden.
- Beim Ausfüllen der Formulare sollte aber jeder sorgfältig sein. Werden abzugsfähige Beträge in der falschen Zeile eingetragen, streicht das Finanzamt die geltend gemachten Kosten häufig heraus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Aus diesem Grund lohnt es sich auch, den Steuerbescheid zu prüfen. Denn Steuerzahler haben vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, wenn sie mit dem Bescheid nicht zufrieden sind.
- Bei einem arbeitsgerichtlichen Streit können die Aufwendungen als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (Az.: VI R 23/10).ufen lassen sie sich aber nur mit dem elektronischen Zertifikat, das Steuerzahler auch für Elster 2 benötigen.
Programme für Papierkram - Wissenswertes zur Steuererklärung am PC
Ganz einfach soll es sein, seine Einkommensteuererklärung am PC selbst zu machen. Das versprechen zumindest die Hersteller von entsprechenden Programmen - Musik in den Ohren der Steuerzahler, denen Papierkram ein Graus ist. Gute Dienste leisten fast alle Programme. Das hat die Computerzeitschrift «Chip» (Ausgabe 3/2014) bei einem Test herausgefunden. Unterschiede gibt es nur noch im Detail: Manche übersetzen Fachchinesisch besser in Alltagsbegriffe oder unterstützen Anfänger mit erklärenden Videos. Bei anderen gibt es eine etwas übersichtlichere Struktur.
«Grundsätzlich docken die Programme an die elektronischen Formulare von Elster an», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Der Name Elster steht für elektronische Steuererklärung, aufgebaut wurde das System von der Finanzverwaltung. Auch die Programme der kommerziellen Anbieter liefern ihre Daten letztlich auf diesem Wege ab.
Fachwissen benötigt für ElsterOnline und ElsterFormular
Besonders sparsame Steuerzahler können ihre elektronische Steuererklärung auch direkt und kostenlos beim Finanzamt einreichen. Dafür gibt es zwei Wege: Im Verfahren Elster 1 füllt man die Formulare bei ElsterOnline im Netz oder mit Hilfe des Programms ElsterFormular aus, druckt sie aus und schickt sie unterschrieben ans Finanzamt. Das Verfahren Elster 2 funktioniert ähnlich, nur ohne Ausdruck und Unterschrift, die Daten werden komplett per Internet übermittelt. Vorher müssen Nutzer ein elektronisches Zertifikat beantragen.
Wer ElsterOnline oder ElsterFormular für seine Steuererklärung nutzt, muss allerdings auch ein bisschen Fachwissen mitbringen. Denn Unterstützung, zum Beispiel in Form von Steuerspar-Tipps oder ausführlichen Erläuterungen, gibt es dort nicht. Das ist bei den kostenpflichtigen Programmen anders. Einen Steuerberater ersetzen sie aber nicht, sagt Isabel Klocke.
Selbst mit einem erfahrenen Nutzer stoßen die Standardprogramme aber an ihre Grenzen, wenn der Steuerfall etwas komplexer wird. «Wer mit Immobilien, Kindern oder pflegebedürftigen Eltern zu tun hat, sollte lieber zu den besser ausgestatteten «Pro»-Versionen der Programme greifen», raten die Tester von «Chip». Diese besser ausgerüsteten Ausgaben kosten 25 bis 45 Euro und damit rund zehn Euro mehr als die jeweiligen Basisversionen.
Vorausgefüllte Steuererklärung ab 2014
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Grundsätzlich soll die elektronische Steuererklärung dieses Jahr ein bisschen einfacher werden. Nach einer langen Vorbereitungsphase startet 2014 die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung. Darin stellt die Finanzverwaltung Daten bereit, die ihr von den Arbeitgebern, Krankenversicherungen, Riester-Anbietern oder Rentenversicherungsträgern gemeldet wurden.
Eine große Hilfe sind die Informationen aber noch nicht: «Die Daten sind auf der Einnahmeseite nicht vollständig und Ausgaben wie steuermindernde Beträge fehlen nahezu komplett», warnt Rudolf Gramlich, Steuerreferent beim Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland. Immerhin kann man die beim Finanzamt vorliegenden Daten nun mit ein paar Klicks in die Steuererklärung übernehmen. «Diese Funktion haben das Programm Elster und kommerzielle Programme», erklärt Gramlich. Abrufen lassen sie sich aber nur mit dem elektronischen Zertifikat, das Steuerzahler auch für Elster 2 benötigen.
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben
Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater helfen lässt, hat bis zum 31. Dezember Zeit. Diese Fristen gelten allerdings nur, wenn Steuerzahler zur Abgabe verpflichtet sind, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße.
Eine Steuererklärung abgeben müssen Arbeitnehmer unter anderem, wenn ihnen das Finanzamt Freibeträge gewährt hat. Zur Abgabe verpflichtet sind auch Ehepaare, die für ihre Steuerklassen die Kombination III und V gewählt haben. Die Formulare ausfüllen muss ebenfalls jeder, der neben dem Gehalt weitere Einkünfte bezogen hat. Auch bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld von mehr als 410 Euro im Jahr muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Kreditzinsen absetzen - Was Immobilienbesitzer wissen sollten
So manche Investition in Immobilien geht schief. Dabei kann es passieren, dass Kredite weiter abbezahlt werden müssen, obwohl das Anlageobjekt längst wieder verkauft wurde. «In vielen Fällen lassen sich die weiter zu zahlenden Zinsen für die Kredite aber steuermindernd geltend machen», erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Damit mindern sich auch die finanziellen Einbußen.
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Reicht der Verkaufserlös einer Immobilie nicht aus, um den Kredit abzulösen, sind die Kreditzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn der Verkauf der Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren erfolgte. Erfolgte der Verkauf außerhalb der Frist, gewähren die Finanzämter den steuermindernden Abzug der Kreditzinsen bislang nicht.
«Dennoch sollten Betroffene auch diese Zinsen in der Steuererklärung angeben, denn gegen diese Handhabung sind Verfahren bei den Gerichten anhängig, auf die sich der Steuerzahler berufen kann», erläutert Nöll. Anhängig ist unter anderem ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az.: IX R 45/13). (dpa)