Die Wahl zum Landrat ist und bleibt die Eintrittskarte in den RWE-Aufsichtsrat. Es gehört zu den Amtspflichten, die Interessen des Konzerns im Sinne der kommunalen Anteilseigner zu vertreten. Die sechsstelligen Summen, die für vier Sitzungen pro Jahr fließen, gehören deshalb der Stadtkasse.
Es gibt politische Instinktlosigkeiten, die jedem Klischee über raffgierige Amtsträger neue Konturen verleihen. Ein scheidender Landrat, der sich eine halbe Million Euro RWE-Aufsichtsratsbezüge als Ruhegeld sichern will, beschädigt nicht nur seinen Ruf.
Wie verblendet muss man nach 15 Dienstjahren sein, dass man die üppig dotierte Mitgliedschaft im Kontrollgremium des Energiekonzerns eigener Genialität zuschreibt und nicht dem Posten, in den einen die Bürger gebracht haben? Die Wahl zum Oberbürgermeister oder Landrat ist und bleibt die Eintrittskarte in den RWE-Aufsichtsrat. Es gehört zu den Amtspflichten, die Interessen des Konzerns im Sinne der kommunalen Anteilseigner zu vertreten. Die sechsstelligen Summen, die für vier Sitzungen pro Jahr fließen, gehören deshalb der Stadtkasse und damit den Bürgern. Mit welchen Beträgen sonst „in der Wirtschaft“ jongliert wird, tut nichts zur Sache.
Es ist richtig, dass Innenminister Jäger diese Auffassung intern schon lange vertritt. Er muss nun eine rechtliche Regelung finden, die solche politischen Instinktlosigkeiten auch ausschließt.