Berlin. . Bei Teilzeitarbeit können Mütter und Väter das Elterngeld nach Geburt eines Kindes künftig auf 28 Monate strecken. Mit dem “ElterngeldPlus“ wird zudem der Anspruch auf unbezahlte Elternzeit weiter ausgeweitet. Wir erklären mit den wichtigsten Fragen und Antworten, wie's geht.

Manche Mutter möchte nach der Geburt eines Kindes früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren - und zumindest schon ein wenig in Teilzeit arbeiten. Bisher gingen dabei Elterngeld-Ansprüche verloren. Mit dem neuen "ElterngeldPlus" für Teilzeit-Beschäftigte wird das anders. Entscheiden sich Vater und Mutter gleichzeitig für Teilzeitarbeit, um sich partnerschaftlich die Betreuung ihres Kleinkindes zu teilen, gibt es sogar einen Bonus. Auch die Gestaltung der Elternzeit wird flexibler.

Was ist das Wesentliche beim "ElterngeldPlus"?

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Im Mittelpunkt stehen die Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte: Bisher wurde das Elterngeld als Lohnersatzleistung nach der Geburt maximal 14 Monate lang gezahlt. Bei Teilzeitarbeit können künftig bis zu 28 Monate Elterngeld bezogen werden. Alleinerziehende können das neue "ElterngeldPlus" im gleichen Maße nutzen.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Teilen sich Vater und Mutter gemeinsam die Betreuung und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate "ElterngeldPlus".

Was ist der Hintergrund?

Laut Umfragen wünschen sich gut 60 Prozent der Mütter und Väter, dass beide Partner in gleichem Umfang arbeiten und sich partnerschaftlich um Haushalt und Familie kümmern - aber nur 14 Prozent schaffen das auch tatsächlich. Das "ElterngeldPlus" sieht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit. Zugleich will sie mit Wirtschaft und Gewerkschaften neue Modelle von familiengerechteren Arbeitszeiten entwickeln.

Was ändert sich bei der Elternzeit?

Wie bisher können Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes unbezahlt Auszeit vom Job nehmen. Neu ist: Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes können Eltern künftig 24 statt wie bisher nur 12 Monate lang die Arbeit unterbrechen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist laut Gesetzentwurf dafür nicht erforderlich.

Wie hoch ist das Elterngeld?

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Das Elterngeld wird wie bisher nach dem bisherigen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnet und beträgt in der Regel 65 Prozent vom bisherigen Verdienst. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1 800 Euro im Monat. Bei Aufnahme einer Teilzeitarbeit wird das Elterngeld entsprechend halbiert - aber eben länger gezahlt.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf jetzt in die parlamentarischen Beratungen von Bundestag und Bundesrat. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Was regelt das Gesetz noch?

Bei Mehrlingsgeburten gibt es im Gesetz eine rechtliche Klarstellung. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch und erhalten einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro. Diese Regelung soll bereits Anfang 2015 in Kraft treten. (dpa)