Darmstadt. Ein eintätowiertes Zitat aus einem Roman auf dem Unterarm ist Grund genug, dass die Bundespolizei Bewerber ablehnen kann. Das hat ein Gericht beschlossen. Der Anwalt einer jungen Frau will sich damit nicht zufriedengeben - und die nächste Instanz anrufen.

Die Bundespolizei darf tätowierte Bewerber ablehnen. Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen 1 L 528/14.DA.). Im konkreten Fall hatte sich eine junge Frau aus Darmstadt für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beworben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Bewerberin trägt auf dem rechten Unterarm den auf Französisch eintätowierten Spruch: "Bitte bezwinge mich." Bei dem Tattoo, das sich über den gesamten Unterarm zieht, handele es sich um ein Zitat aus der Erzählung "Der kleine Prinz", sagte der Anwalt der Frau, Husni Celik. Er will gegen den Beschluss vorgehen.

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Die Bundespolizei hatte bei der Ablehnung auf Richtlinien verwiesen, nach denen sichtbare Tätowierungen generell der Einstellung in den Dienst entgegenstünden. Unter anderem gehe es darum, keine Ansätze für Provokationen zu bieten.

Gegen diese Entscheidung wehrt sich die abgelehnte Bewerberin. Sie forderte, ihr die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Ausbildung zu ermöglichen. Das Gericht hielt den Standpunkt der Bundespolizei hingegen für nachvollziehbar - da es sich um eine "großflächige Tätowierung" handelt. Zudem sei das Tattoo im Sommer, wenn Polizeibeamte Kurzarm-Hemden trügen, für jedermann sichtbar.

Kein generelles Verbot

Ein generelles Verbot sei dagegen heutzutage nicht mehr zu rechtfertigen. Lediglich Tätowierungen mit einem gewaltverherrlichenden oder sexistischen Inhalt könnten als absolute Einstellungshindernisse gelten. Hierzu zählt das Gericht in seiner Begründung auch solche Tätowierungen, die einen Bezug zu extremen politischen Auffassungen herstellen. Eine Änderung der Einstellungsrichtlinien sei aber nicht erforderlich, da es in diesen lediglich heiße, dass Tätowierungen Einstellungshindernisse sein könnten, sagte der Gerichtssprecher.

Wem gehört das Tattoo?

Kennen Sie die Tattoos der Promis? Hier zeigt ...
Kennen Sie die Tattoos der Promis? Hier zeigt ... © Bongarts/Getty Images
... zum Beispiel Jermaine Jones seine Körperverzierungen.
... zum Beispiel Jermaine Jones seine Körperverzierungen. © Bongarts/Getty Images
Diese bunten Beine ...
Diese bunten Beine ... © Getty
... gehören dem ehemaligen Handball-Profi Stefan Kretzschmar.
... gehören dem ehemaligen Handball-Profi Stefan Kretzschmar. © Getty
Dieser Arm ...
Dieser Arm ... © Getty Images
... gehört der schrillen Sängerin Lady Gaga. Sie hat sich ein Zitat von Rainer Maria Rilke stechen lassen.
... gehört der schrillen Sängerin Lady Gaga. Sie hat sich ein Zitat von Rainer Maria Rilke stechen lassen. © dpa
Diese Tattoos ...
Diese Tattoos ... © Getty
... gehören der populären..
... gehören der populären.. © Getty
... Sängerin Rihanna.
... Sängerin Rihanna. © Getty
Tattoos trägt er nicht nur auf seiner Hand und hinter seinem Ohr:  ...
Tattoos trägt er nicht nur auf seiner Hand und hinter seinem Ohr: ... © Getty
... der Popstar Robbie Williams.
... der Popstar Robbie Williams. © Getty
Ein dauerhaftes Armband ...
Ein dauerhaftes Armband ... © Getty
.... und einen bunten Sonnenuntergang am Unterarm...
.... und einen bunten Sonnenuntergang am Unterarm... © Getty
... trägt die Schauspielerin Scarlett Johansson.
... trägt die Schauspielerin Scarlett Johansson. © Getty
Wem gehören wohl dieser Arm ...
Wem gehören wohl dieser Arm ... © Getty
... und dieses tätowierte Schulterblatt?
... und dieses tätowierte Schulterblatt? © Getty
Angelina Jolie trägt auf ihrem Arm...
Angelina Jolie trägt auf ihrem Arm... © picture-alliance / dpa
...  die  Koordinaten der Geburtsorte ihrer Kinder. Auf ihrem ...
... die Koordinaten der Geburtsorte ihrer Kinder. Auf ihrem ... © picture-alliance / dpa
...  Rücken prangen verschiedene ...
... Rücken prangen verschiedene ... © picture-alliance / dpa
... Schriftzüge, unter anderem ein Gebet.
... Schriftzüge, unter anderem ein Gebet. © picture alliance / dpa
Nicht mehr viel zu sehen ist von diesem Tattoo. Es soll ...
Nicht mehr viel zu sehen ist von diesem Tattoo. Es soll ... © Getty Images
... Model Heidi Klum nicht mehr an ihren Ex Seal erinnern. Die Sterne für ihre vier Kinder bleiben allerdings bestehen.
... Model Heidi Klum nicht mehr an ihren Ex Seal erinnern. Die Sterne für ihre vier Kinder bleiben allerdings bestehen. © Getty Images
Beim Filmfestival in Cannes ...
Beim Filmfestival in Cannes ... © Getty
... präsentierte Model Cara Delevingne ihr neues Tattoo...
... präsentierte Model Cara Delevingne ihr neues Tattoo... © Getty
... im Nacken.
... im Nacken. © picture alliance / dpa
Doch auch im Ohr und ...
Doch auch im Ohr und ... © Getty
... am Finger ist das britische Model tätowiert.
... am Finger ist das britische Model tätowiert. © Getty
Dieser Promi trägt eine ganze Sammlung von Tattoos auf seinem Körper, unter anderem ...
Dieser Promi trägt eine ganze Sammlung von Tattoos auf seinem Körper, unter anderem ... © picture alliance / dpa
... an den Beinen, ...
... an den Beinen, ... © picture alliance / dpa
... auf der Schulter, ...
... auf der Schulter, ... © picture alliance / dpa
... hinter dem Ohr,...
... hinter dem Ohr,... © picture alliance / dpa
... auf dem Rücken...
... auf dem Rücken... © picture alliance / dpa
... und natürlich am Arm. Es ist ...
... und natürlich am Arm. Es ist ... © picture alliance / dpa
... Sänger und Teenie-Schwarm Justin Bieber.
... Sänger und Teenie-Schwarm Justin Bieber. © picture alliance / dpa
Auch diese junge Dame ...
Auch diese junge Dame ... © Getty
... trägt nicht nur Schmuck, ...
... trägt nicht nur Schmuck, ... © Getty
... sondern auch reichlich Farbe...
... sondern auch reichlich Farbe... © Getty
... an vielen Stellen ihres Körpers.
... an vielen Stellen ihres Körpers. © Getty
Kleine Bilder ...
Kleine Bilder ... © Getty
... oder große Werke zieren den Körper von ...
... oder große Werke zieren den Körper von ... © Getty
... Sängerin Miley Cyrus.
... Sängerin Miley Cyrus. © Getty
Auch dieser Fußballer ...
Auch dieser Fußballer ... © picture alliance / dpa
... trägt seine Tattoos gern ...
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... zur Schau: der Profifußballer David Beckham.
... zur Schau: der Profifußballer David Beckham. © picture alliance / dpa
Diese Dame inszeniert nicht nur gerne ...
Diese Dame inszeniert nicht nur gerne ... © Getty
... ihren Körper, ...
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... sondern liefert auch eine tolle Show ...
... sondern liefert auch eine tolle Show ... © Getty
auf der Bühne: Sängerin Pink.
auf der Bühne: Sängerin Pink. © picture-alliance/ dpa
Dieser Arm gehört ...
Dieser Arm gehört ... © dpa
... Sänger Casper.
... Sänger Casper. © dpa
Nochmal bunte Arme, diesmal von ...
Nochmal bunte Arme, diesmal von ... © dpa
... Alec Völkel, The Boss Hoss.
... Alec Völkel, The Boss Hoss. © Getty Images
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Anwalt Celik kritisierte die Entscheidung: "Es ist unverständlich, dass das Gericht überhaupt nicht auf den Inhalt der Tätowierung eingegangen ist." Außerdem liege es völlig im Ermessensspielraum des Gerichts, was eine "großflächige Tätowierung" sei. So könne jeder Bewerber, der ein sichtbares Tattoo trage, abgelehnt werden. Er kündigte an, beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Beschwerde einzulegen. (dpa)