Düsseldorf. Der Landtag hat mehr Rechte für die Opfer von Bergbauschäden im rheinischen Braunkohletagebau gefordert. In Zukunft solle die Beweispflicht bei Schäden bei den Unternehmen liegen, hieß es. Bisher hatten Betroffene im Bereich des Braunkohletagebaus selbst die Beweispflicht.

Opfer von Bergbauschäden im rheinischen Braunkohletagebau sollen mehr Rechte erhalten. Der Landtag forderte eine Bundesratsinitiative der Landesregierung, um im Braunkohlerevier – wie bereits bei der Steinkohle – die Beweispflicht bei Bergschäden den Unternehmen zu übertragen. Bisher sind im Bereich des Braunkohletagebaus die Betroffenen selbst in der Beweispflicht, was für Privatpersonen ein hohes finanzielles Risiko bedeutet.

In einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Grünen und Piraten beschloss der Landtag eine Zusammenlegung der Schlichtungsstellen bei Bergschäden in der Stein- und Braunkohle. „Es ist längst überfällig, dass Betroffene vom Braunkohletagebau gleichbehandelt werden mit den Betroffenen des Untertage-Bergbaus“, sagte der CDU-Abgeordnete Josef Wirtz. In jedem Fall müsse die Bewertung von Bergschäden durch unabhängige Gutachter vollzogen werden. Die SPD-Fraktion pochte deshalb auf einen „fairen Ausgleich der Interessen“.

Änderungsbedarf sieht der Landtag auch beim Sicherheitsabstand der Abbaukante zur Wohnbebauung. Während im Tagebau Hambach bereits heute 200 Meter Sicherheitsabstand gelten, beträgt der Abstand an den Tagebauen Inden und Garzweiler teilweise nur 100 Meter. Aus Sicht der Abgeordneten soll ein Mindestabstand von 200 Metern gelten – das sehen die genehmigten Rahmenbetriebspläne allerdings nicht vor.

Kritiker hätten sich mehr erhofft

Betroffene von Bergschäden im Braunkohlerevier geraten laut Antrag „in finanzielle Schwierigkeiten bis hin zu Existenzgefährdungen“, wenn sie auf dem langen Klageweg Kosten für Rechtsbeistände, Sachverständige und Gerichtsverfahren tragen müssen. Zwar wird ein Großteil der Fälle gütlich geregelt – nicht immer kann der Betroffene aber den Tagebau als Verursacher für Schäden belegen.

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Kritikern wie dem Juristen Heinz Spelthahn geht der Antrag nicht weit genug. Zuständig für eine Neuregelung sei der Bund, nicht das Land. Außerdem fehle im Antrag eine Liste neutraler Gutachter und eine Regelung zur Übernahme der Kosten für technischen und juristischen Beistand. Auch der CDU-Experte Wirtz verlangte, dass Sachverständige nicht in einer Abhängigkeit zum Bergbauunternehmen stehen dürften.

Finanzielle Höchstgrenze

In dem Antrag verwies die Landtagsmehrheit darauf, dass im Braunkohletagebau durch die großflächige Grundwasserabsenkung schadensrelevante Bodenbewegungen möglich seien. Um Streitverfahren zu verkürzen, sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, eine finanzielle Höchstgrenze festzulegen, bis zu der das Bergbauunternehmen rechtsverbindlich einen Schlichtungsspruch akzeptieren müsse. Die FDP hatte einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt, der die Schaffung eines Beirats für Bergbaufragen beim Ministerium vorsieht.