Essen. Was darf Wahlwerbung? Diese Frage beschäftigt nun erneut ein Gericht, nachdem sich SWR geweigert hat, einen Radiospot der Satirepartei “Die Partei“ auszustrahlen. Begründung: Es handle sich nicht um einen Wahlaufruf, denn es seien nur Geräusche zu hören - und der Satz “Ist das Ding schon an?
Die öffentlich-rechtlichen Sender WDR und SWR weigern sich, einen Radio-Werbespot der Satirepartei "Die Partei" zu senden. Die 1:30 Minuten lange Aufzeichnung sei keine Wahlwerbung, begründet der SWR seine Entscheidung in einem Schreiben an die Partei. Schließlich seien in dem Spot lange Zeit nur Geräusche zu hören. Erst gegen Ende ist eine Stimme zu hören, die fragt: "Ist das Ding an?"
Die Partei gibt sich angesichts der Weigerung des Senders empört und spricht von Zensur. Der rheinland-pfälzische Landesverband will juristisch gegen die Entscheidung des SWR vorgehen. Der NRW-Landesverband der Partei beschloss dagegen, stattdessen einen anderen Werbespot zu senden.
Ob die Entscheidung der Sender, den Spot nicht zu senden, juristisch haltbar ist, ist unklar. Grundsätzlich sind öffentlich-rechtliche Sender zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet - unabhängig vom Inhalt der Spots. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen, etwa bei krassen Verstößen gegen die Verfassung, haben Gerichte einer Weigerung der Sender bislang stattgegeben.