Düsseldorf. Die Bundesfinanzminister wollen Steuersünder künftig stärker zur Kasse bitten, auch wenn sie sich zuvor selbst angezeigt haben. Die geplanten Strafzuschläge sollen demnach bei geringeren Vergehen fällig werden. Schon ab 2015 soll die Neuregelung greifen.
Steuerbetrüger, die mit einer Selbstanzeige günstiger davonkommen wollen, müssen sich wohl beeilen. Er gehe davon aus, dass schon zum 1. Januar 2015 verschärfte Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige rechtswirksam seien, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) der Nachrichtenagentur dpa in Düsseldorf. Der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz rechnet bei der zweitägigen Sitzung des Gremiums ab Donnerstag in Stralsund mit einem einstimmigen Beschluss.
Danach soll der Strafzuschlag auf die Steuerschuld in drei Stufen erhöht werden: Ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro sollen künftig 10 Prozent fällig werden, ab 100.000 Euro 15 Prozent und ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro 20 Prozent. Bisher ist erst ab einer Summe von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5 Prozent zu zahlen. Außerdem wird der Zeitraum, für den Steuerbetrüger ihre Finanzen offenlegen müssen, künftig von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Noch kommen Steuerbetrüger milde davon
Nach langem Ringen sei die parteiübergreifende Einigung der Minister nun ein Signal an Steuerbetrüger, dass der Staat ernst mache, sagte Walter-Borjans. Das Instrument der Selbstanzeige werde aber beibehalten. "Wir brauchen immer noch die ausgestreckte Hand des Staates, um die Menschen zurückzubringen, aber am Ende darf es sich auf keinen Fall gelohnt haben." Deswegen sei eine Verschärfung der Regeln zwingend, um Steuerbetrug als das zu geißeln, was es sei - "eine schwere Straftat zum Schaden des Gemeinwesens".
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Nach jetziger Regelung könnten Betrüger noch hoffen, mit einer Selbstanzeige besser wegzukommen als mit Ehrlichkeit von Anfang an. Ihnen könne, so Walter-Borjans, nur empfohlen werden: "Schnell reinen Tisch machen." Er könne sich vorstellen, die Straffreiheitsgrenze bei Selbstanzeigen künftig auch noch unter 25 000 Euro abzusenken, sagte der NRW-Minister. Aus steuerjuristischen Gründen könne sie allerdings nicht bei Null liegen.
"Der größte Teil der Hinterziehungsfälle liegt um 50.000 Euro oder darunter", sagte Walter-Borjans. Deshalb sei die Absenkung der Straffreiheitsgrenze so wichtig. Mitleid mit Betroffenen, die dann stärker zur Kasse gebeten werden, hält der SPD-Politiker nicht für angebracht. "Wer 25.000 Euro hinterzogen hat, hat 100.000 Euro Zinsen im Jahr nicht gemeldet und hat - bei zwei Prozent Zinsen - fünf Millionen irgendwo versteckt."
Auswertung brachte eine Milliarde Euro Einnahmen
In NRW etwa wirkt die Drohung mit härteren Bandagen schon: Seit dem Frühjahr 2010 haben die Finanzämter 15.218 Selbstanzeigen mit Bezug zu Schweizer Schwarzgeldkonten registriert. Die Auswertung angekaufter Steuer-CDs, Selbstanzeigen und Geldbußen brachten der Landeskasse gut eine Milliarde Euro Mehreinnahmen.
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Bei der Finanzministerkonferenz soll es unter anderem auch um die Finanzlage der Länder gehen. Am kommenden Montag will Walter-Borjans in Düsseldorf Vorschläge für gerechtere Spielregeln beim Finanzausgleich vorstellen. NRW beteilige sich solidarisch an allen möglichen Lasten bis hin zur Fluthilfe, stehe aber mit seinem Strukturwandel allein da. Beim Länderfinanzausgleich müsse neu die Frage diskutiert werden: "Wer hat aus welchen Gründen Lasten zu tragen, die er nicht allein verursacht hat?"