Berlin. . Oft müssen Handwerker monatelang warten, bis die Städte und Kommunen endlich das Geld überweisen. Für manche kleinen Betriebe ist das nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zudem existenzbedrohend sein. Eine neue Richtlinie, die das Bundeskabinett jetzt verabschiedete, soll diese Praxis beenden.
Handwerker sollen in Zukunft deutlich schneller an ihr Geld kommen – und die öffentliche Hand muss ihre Rechnungen demnächst zügiger bezahlen. Das sieht der Gesetzentwurf für eine neue „Zahlungsverzugsrichtline“ vor, den das Bundeskabinett jetzt abgesegnet hat.
„Vier Monate auf das Geld warten, das ist vor allem in Großstädten keine Seltenheit“, sagt Willy Hesse, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages. Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber lassen sich bisweilen viel Zeit, bis sie in ihre Geldbörse greifen, kritisiert der Dachdeckermeister aus Arnsberg. Diese Klagen gebe es überall.
Innerhalb von 30 Tagen zahlen
Doch damit ist bald Schluss: Das neue Gesetz, das im Herbst den Bundestag passieren soll, sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen zu zahlen haben. Längere Fristen müssen zuvor von den Vertragspartnern schriftlich vereinbart worden sein. Mehr als 60 Tage Verzug sind aber verboten.
Auch interessant
Ihre Zahlungsmoral überdenken sollten aber auch Privatunternehmer: Sie müssen Rechnungen der Richtlinie zufolge binnen 60 Tagen begleichen, es sei denn, im Vertrag sind andere Fristen festgelegt. Unangemessene Zahlungsfristen dürfen nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt werden. Darüber hinaus können Gläubiger bei Zahlungsverzug eine Pauschale von mindestens 40 Euro kassieren.
EU-Richtlinie nicht umgesetzt
Was Handwerker und Mittelstand freut, ärgert die Großindustrie, die bald ebenfalls zügiger zahlen muss. „Dort gibt es zum Teil einen ähnlich großen Verwaltungsapparat wie in Großstädten“, so Hesse. „Die schaffen das Begleichen von Rechnungen oft nicht schneller.“ Zudem hantieren Konzerne mit größeren Summen; jeder Tag Aufschub kann einen gehörigen Zinsgewinn bedeuten.
Die Bundesregierung ist übrigens mit dem Gesetz ebenfalls arg in Verzug geraten. Die Europäische Union hat die Richtlinie bereits Anfang 2011 verabschiedet; Berlin hätte sie bis zum 16. März umsetzen müssen – 2013.