Gelsenkirchen. Die DGB-Jugend in der Emscher-Lippe Region kritisiert den Beschluss des Bundeskabinetts, Jugendliche unter 18 Jahren vom gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro auszunehmen. Ausnahmen würden Fehlanreize schaffen, sagt DGB-Jugendsekretär Volker Nicolai.
Die DGB-Jugend in der Emscher-Lippe Region kritisiert den Beschluss des Bundeskabinetts, Jugendliche unter 18 Jahren vom gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro auszunehmen.
Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit der Behauptung, ein Mindestlohn für Jugendliche würde eine Berufsausbildung weniger attraktiv für junge Menschen machen. Dazu erklärt der DGB-Jugendsekretär Volker Nicolai: „Es ist vollkommen unverständlich, warum Jugendliche für die gleichen Tätigkeiten schlechter entlohnt werden sollen als Beschäftigte ab 18 Jahren.“
Mangelndes Angebots an guten Ausbildungsplätzen
Es sei unrealistisch, dass junge Menschen durch den Mindestlohn von einer Ausbildung abgehalten und stattdessen einen Aushilfsjob annehmen würden. Nicolai: „Junge Menschen in unserer Region legen Wert auf eine gute Ausbildung. Wenn sie einen Aushilfsjob annehmen, dann nur aufgrund des mangelnden Angebots an guten Ausbildungsplätzen.“
Die DGB-Jugend fordert einen Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse. Ausnahmen würden Fehlanreize schaffen. „Erhalten Jugendliche einen deutlich niedrigeren oder gar keinen Mindestlohn, haben Unternehmen einen Anreiz, ältere Arbeitnehmer durch jüngere auszutauschen.“ Insbesondere Schüler würden in ihren Neben- oder Ferienjobs, etwa in Supermärkten, zu Dumpinglöhnen Kisten schleppen und Regale auffüllen, so Nicolai.