Berlin. . Die CDU will das Mindestalter für Prostituierte von 18 auf 21 Jahre heraufsetzen. Sie will Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, zur Aussage gegen ihre Peiniger bewegen. Als Gegenleistung sollen die Frauen in Deutschland bleiben dürfen.

Die Union will das Schutzalter für Prostitution von 18 auf 21 Jahre heraufsetzen. Die Forderung ist Teil eines Zwölf-Punkte-Katalogs, um die Frauen besser vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen und Täter härter zu bestrafen. Die Große Koalition hatte die Korrektur der Liberalisierung der Prostitution auch vereinbart, aber die Christdemokraten dringen auf eine baldige Umsetzung. Sie preschten im Bundestag vor und wollen am Freitag – auf Initiative des Saarlands – auch im Bundesrat eine Korrektur anmahnen.

Unter anderem sollen Opfer von Menschenhandel in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie als Zeugen gegen ihre Peiniger aussagen. Den Freiern wird mit Strafe gedroht, wenn sie wissentlich die Zwangslage von Frauen ausnutzen. Der Nachweis sei schwer zu erbringen, „da kann ich nicht widersprechen“, räumt Unions-Fraktionsvize Thomas Strobl ein. Ein Mann müsse Verdacht schöpfen, wenn er etwa auf eine „grün und blau geschlagene Prostituierte trifft“.

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Verdacht der Zuhälterei

Bei Verdacht der Zuhälterei soll die Polizei – auf Anordnung eines Richters – die Kommunikation abhören können. Geschäftsmodelle wie Flatrate-Angebote im Bordell will die Union verbieten. Ferner schlägt sie eine Anmeldepflicht vor, so dass die betroffenen Frauen immer eine Meldekarte bei sich führen müssen und die Behörden besser zwischen legaler und illegaler Prostitution unterscheiden könnten. Zudem will die Union die Auflagen für die Bordellbetreiber erhöhen. Bisher sei es schwerer, eine Pommesbude als ein Bordell zu eröffnen. Auch soll das Gesundheitsamt regelmäßig die Sexarbeiterinnen untersuchen.