Berlin. . In der Debatte um die Zukunft der Künstlersozialkasse will Bundesarbeitsministerin Nahles jetzt die Weichen zur Rettung stelle und die Einnahmen steigern helfen. Über die KSK sind freischaffende Künstler und Publizisten sozialversichert. Nahles will Unternehmen mehr Druck machen, Beiträge zu zahlen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) soll die Unternehmen in Deutschland künftig regelmäßiger kontrollieren, um den Erhalt der Künstlersozialkasse (KSK) finanziell zu sichern. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitierte. "Ein effizientes Prüfverfahren soll künftig die Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung minimieren und gleichzeitig Abgabegerechtigkeit herstellen", heiße es in dem Entwurf.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setzt damit den Koalitionsvertrag um. Darin hatten Union und SPD regelmäßige Prüfungen der Unternehmen angekündigt, um die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe zu erhöhen und so die Künstlersozialversicherung zu erhalten.

Rentenversicherung soll Geld für Künstlersozialkasse eintreiben

Dem Entwurf zufolge muss die Rentenversicherung von 2015 an alle Unternehmen, die schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Bei Firmen mit weniger Mitarbeitern solle demnach die DRV 40 Prozent in dem Vier-Jahres-Rhythmus kontrollieren, so dass der "durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre" betrage.

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Weiter sei in dem geplanten Gesetz vorgesehen, eine Bagatellgrenze von 450 Euro im Jahr einzuführen, bis zu der an selbständige Künstler oder Publizisten erteilte Aufträge abgabefrei bleiben sollen.

Die Rentenversicherung hatte in der Vergangenheit argumentiert, zusätzliche Kontrollen kosteten 50 Millionen Euro jährlich, der Aufwand sei damit größer als der Nutzen. Das Arbeitsministerium sprach dagegen von Zusatzkosten in Höhe von fünf Millionen. In dem Entwurf kalkuliert das Ministerium nun mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 12,3 Millionen Euro - bei Zusatzeinnahmen von 32 Millionen Euro. Das Arbeitsministerium will seinen Entwurf nach Angaben der Zeitung noch in dieser Woche an die anderen Ressorts schicken.

Die Künstlersozialversicherung, die die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von knapp 180.000 in der KSK versicherten Künstlern übernimmt, finanziert sich zu knapp einem Drittel durch die Künstlersozialabgabe. Diese müssen zum Beispiel Verlage, Theater oder Unternehmen, die für ihre Produkte werben, auf Honorare an Künstler, Texter oder Autoren zahlen. Die Kontrollen durch die Rentenversicherung waren aber vorübergehend so schwach, dass die Prüfungen "zwischenzeitlich kaum noch Einnahmen" brachten, wie laut "SZ" in dem Entwurf angemerkt wird. 2014 war die Abgabe daher von 4,1 auf 5,2 Prozent geklettert. (afp)