Richter sah Marler im Recht

Marl. Der Tätowierer Heiko Gantenberg, der sich seit Jahren um die Aufnahme in der Künstlersozialkasse bemüht, hat einen Sieg errungen. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat einen abschlägigen Bescheid der Kasse aufgehoben und die Versicherung verpflichtet, den Marler aufzunehmen.

Ist Tätowieren Kunst? Das war eine der zentralen Fragen in dem langwierigen Verfahren. Ihrer Beantwortung ging die 17. Kammer am Donnerstag aus dem Weg: "Es wird heute nicht darüber entschieden, was Kunst ist", so der Vorsitzende Richter, da das eine rein subjektive Angelegenheit sei. Da aber alle Kriterien erfüllt seien, die das Gesetz und die Rechtsprechung für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse vorschreiben, müsse Gantenberg akzeptiert werden. Unter anderem hatte das Gericht darauf abgestellt, dass er bei anderen Künstlern durchaus angesehen sei.