Berlin/Karlsruhe. Deutsche Firmen könnten beim Aufbau des syrischen Giftgasprogramms eine größere Rolle gespielt haben als bislang angenommen. Über ein Jahrzehnt lang sollen Anlagen und Schwefelsäure nach Syrien verkauft worden seien. Eine Liste dieser Lieferungen wird nun durch die Bundesanwaltschaft überprüft.

Die Rolle deutscher Firmen beim Aufbau des syrischen Giftwaffenprogramms beschäftigt die Bundesanwaltschaft: Sie überprüft eine ihr zugeleitete Liste auf mögliche Rechtsverstöße.

Ein Sprecher sagte am Mittwoch: "Wir prüfen, ob der Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz gegeben sein könnte." Zu den Inhalten der Liste wollte er sich nicht äußern.

Informationen der "Süddeutschen Zeitung" und des NDR zufolge zeigt die Liste der unabhängigen internationalen Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), dass deutsche Firmen beim Aufbau des Giftgasprogramms eine größere Rolle gespielt haben als angenommen.

Vorgänge könnten bereits verjährt sein

Mehr als 50 Lieferungen deutscher Firmen an Syrien seien für die Jahre 1982 bis 1993 verzeichnet, berichtet die Zeitung (Mittwoch). Das Auswärtige Amt habe die ihm zugesandte Liste der Bundesanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.

Über ein Jahrzehnt lang sollen Steuerungsanlagen, Pumpen, Kontrollventile, Gas-Detektoren, eine Chemiewaschanlage und 2400 Tonnen einer Schwefelsäure, die zur Produktion des Giftgases Sarin genutzt werden kann, nach Syrien verkauft worden sein.

Straftaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verjähren nach 20 Jahren. Daher ist es möglich, dass die Vorgänge bereits verjährt sind und Ermittlungen gar nicht mehr eingeleitet werden. (dpa)