Düsseldorf/Berlin. . Die Bundesländer fordern klare rechtliche Regeln beim Kampf gegen Kinderpornos. Auch der Handel mit Nacktfotos soll generell verboten werden. Die Debatte um eine mögliche Verschärfung von Gesetzen gegen Kinderpornografie war durch die Affäre um den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy in Gang gekommen.
Wer sein Geld damit verdient, Fotos von halbnackten Kindern zu verkaufen, „muss bestraft werden“. Das hat NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) im Gespräch mit unserer Redaktion gefordert.
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Konsequenzen aus der Edathy-Affäre ziehen und kann sich laut Kutschaty der Unterstützung aller Bundesländer sicher sein. Gestern beriet der Bundesrat über schärfere Gesetze gegen Kinderpornografie. Eine Anhörung von Experten vor der Unions-Fraktion hat indes gezeigt, dass der Grat schmal ist. Alle Fragen zur Diskussion in Berlin im Überblick.
Hat die Edathy-Affäre eine Gesetzeslücke offenbart?
Der frühere SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy hat laut den Justizbehörden übers Internet Fotos nackter Kinder gekauft, die nach geltendem Recht als legal eingestuft werden. Der Fall beweist für viele, dass der Schutz von Kindern vor Pädophilen durch das Gesetz nicht ausreichend ist. Im Bundesrat war gestern von jährlich 50 000 Missbrauchsfällen die Rede – allein in Deutschland. Der Handel mit solchen Bildern, also Verkauf und Erwerb, soll nun verboten werden.
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Vor allem beim Schutz der Intimsphäre weise das Strafgesetz deutliche Lücken auf, sagt Tatjana Hörnle, Strafrechtlerin an der Berliner Humboldt-Universität. So sei es verboten, Kinder unbefugt in einer Wohnung zu fotografieren. Aber: „Sie müssen mit dem Kind nur ins Freie gehen, und schon wäre es erlaubt.“ Hier müsse die Regierung dringend ansetzen, so die Juristin.
Was ist noch legal und was schon definitiv illegal?
„Die Abgrenzung ist extrem schwierig“, sagt Sabine Vogt vom Bundeskriminalamt. Eindeutig pornografisch seien solche Bilder, die sexuelle Handlungen zeigen. Dasselbe gelte für so genannte Posing-Bilder, auf denen Kinder in aufreizenden Posen dargestellt werden. Der Handel mit derartigen Aufnahmen ist verboten.
Schwierig ist die Bewertung, wenn keine sexuellen Handlungen zu sehen sind; zum Beispiel, weil die abgelichteten Kinder schlafen. Solche Bilder der so genannten „Kategorie 2“ werden häufig als nicht pornografisch gewertet. Das will der Bundesrat ändern.
Warum will der Bundesrat auch Nacktbilder ohne sexuellen Inhalt verbieten?
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Bilder etwa von schlafenden Kindern nicht strafbar sein sollen, obwohl die unbedeckten Genitalien den Mittelpunkt des Bildes ausmachen“, sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).
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Ein weiterer Grenzfall sind Fotos, die nackte Kinder etwa beim Spielen zeigen. Bilder also, die jede Familie dutzendfach im Familienalbum kleben hat. Die Regierung will ausdrücklich nicht Eltern kriminalisieren, die ihre eigenen Kinder etwa im Planschbecken ablichten.
Machen sich Eltern strafbar, wenn sie Bilder ihrer Kinder aus dem FKK-Urlaub in sozialen Netzwerken posten?
Das ist sicher nicht der Fall. Denn bei einer Verschärfung der Gesetze soll es nicht um private Schnappschüsse, sondern vielmehr um den gewerbsmäßigen Handel mit Nacktbildern von Minderjährigen gehen. Sprich: um das systematische Verbreiten solcher Aufnahmen. Das würde sich auch auf einschlägige Tauschbörsen im Internet beziehen.
„Der Staat muss eingreifen können, sobald sich ein Marktplatz auftut, über den Pädophile Nacktbilder von Kindern tauschen oder kaufen können“, forderte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU).