Berlin. Die Staatsanwaltschaft Berlin darf gegen Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ermitteln. Das Innenministerium gab der Behörde am Dienstag eine entsprechende Ermächtigung. Friedrich wird Geheimnisverrat im Zuge der Affäre um den SPD-Politiker gegen Sebastian Edathy vorgeworfen.
Das Bundesinnenministerium hat der Staatsanwaltschaft den Weg zu Ermittlungen gegen den früheren Ressortchef Hans-Peter Friedrich freigemacht. Eine entsprechende Ermächtigung sei den Ermittlern erteilt worden, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Der CSU-Politiker wird verdächtigt, in der Edathy-Affäre Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Für die Ermittlungen brauchten die Berliner Staatsanwälte die Genehmigung des Ministeriums, das inzwischen vom CDU-Politiker Thomas de Maiziere geführt wird.
Friedrich hatte im Oktober 2013 SPD-Chef Sigmar Gabriel informiert, dass der Name des damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy im Rahmen internationaler Ermittlungen auftauchte. Der SPD-Politiker soll Nacktfotos von Kindern bei einem kanadischen Händler bestellt haben. Strittig ist, ob er damit eine Straftat begangen hat. Edathy selbst geht gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft Hannover vor. (rtr)