Mainz. Die Staatsanwaltschaft in Mainz hat den Strafbefehl gegen einen BKA-Beamten wegen Kinderporno-Besitzes bestätigt. Der Mann habe eine Therapie gemacht, 2012 einen Strafbefehl akzeptiert und eine fünfstellige Geldsumme gezahlt. Offenbar war er zum Ende des Jahres nicht mehr im Dienst.

In der Edathy-Affäre hat die Staatsanwaltschaft in Mainz den Strafbefehl gegen einen Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) wegen des Besitzes von Kinderpornografie bestätigt. Der Beamte des Höheren Dienstes wohne in Rheinhessen und habe eine Therapie gemacht, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Mainz, Klaus-Peter Mieth, am Dienstag der dpa. Der Mann habe Ende 2012 einen Strafbefehl akzeptiert und zwischen 10.000 und 20.000 Euro gezahlt. "Das entsprach einer Freiheitsstrafe von vier Monaten", erklärte Mieth.

Das BKA hatte kürzlich mitgeteilt, dass der Beamte Ende 2013 "nicht mehr dienstlich tätig war", nannte aber aus rechtlichen Gründen keine Details. Zuvor hatte "Spiegel Online" darüber berichtet. Der BKA-Beamte hatte von einem kanadischen Anbieter kinderpornografisches Material bezogen.

Bei internationalen Ermittlungen zu dem Anbieter war auch der Name des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aufgetaucht. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Edathy. (dpa)