Hannover. Der Korruptionsprozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff kommt auf die Zielgerade: Die Plädoyers sind gehalten. Allerdings forderte die Staatsanwaltschaft kein Strafmaß, sondern die Fortführung der Verhandlung. Beliebt macht sie sich damit nicht. Richter Frank Rosenow wollte nächste Woche ein Urteil fällen.

Im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat die Staatsanwaltschaft Hannover eine Fortsetzung der Beweisaufnahme gefordert. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer beendete am Donnerstag sein Schlussplädoyer im Landgericht Hannover, ohne konkret eine Verurteilung oder einen Freispruch für Wulff zu fordern. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sprechen bisher viele Umstände dafür, dass Wulff sich der Vorteilsannahme im Amt als niedersächsischer Ministerpräsident schuldig gemacht hat. Das Urteil sollte nach der bisherigen Zeitplanung am kommenden Donnerstag gefällt werden.

"Wir haben erklärt, welche weiteren Beweisanträge wir für erforderlich halten", sagte der Staatsanwalt. Unter anderem hätten weitere Zeugen gehört und weiteres Bild- und Aktenmaterial untersucht werden können. Das Gericht habe die zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft und entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft abgelehnt, kritisierte Eimterbäumer.

Die Verteidigung fordert Freispruch

Wulffs Verteidigung forderte wie erwartet einen Freispruch. "Das Plädoyer kann nur mit dem geforderten Freispruch enden", sagte Verteidiger Michael Nagel. Bisher hätten die Vorwürfe der Anklage gegen Wulff nicht bewiesen werden können. Wulff steht zusammen mit dem Filmproduzenten David Groenewold vor Gericht, weil dieser für ihn Kosten rund um einen Oktoberfestbesuch übernahm und Wulff später bei Siemens für einen Film Groenewolds warb. Beide Männer bestreiten den Korruptionsvorwurf. (dpa)