Berlin. Im Skandal um den SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy werden jetzt schärfere Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert. Auch sogenannte Posing-Fotos, die bislang nicht unters Strafrecht fallen, sollen demnach verboten werden. Aber was ist, wenn Eltern ihre Kinder am Strand fotografieren wollen?

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert. "Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt", sagte Rörig der Tageszeitung "Die Welt". Diese Lücke müsse geschlossen werden: "Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden."

Im Strafrecht wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material.

Kriminalisierung des alltäglichen Lebens?

Auch der Deutsche Kinderschutzbund dringt darauf, die Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie zu überprüfen. Der Präsident Heinz Hilgers plädierte dafür, den Kauf und Verkauf von Fotos mit nackten Kindern generell unter Strafe zu stellen. Es handle sich um einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn mit solchen Bildern Geschäfte gemacht würden, sagte Hilgers dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Schließlich würden die Opfer nicht nach ihrem Einverständnis gefragt. Man müsse aber darauf achten, dass die Politik nicht Dinge kriminalisiere, die zum alltäglichen Leben gehörten - etwa wenn Eltern im Urlaub ihre Kinder am Strand fotografierten.

Familienministerin Manuela Schwesig hat bereits angekündigt, eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie prüfen zu wollen. Gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy wird wegen Kinderpornografie-Verdachts ermittelt. Er soll Filme und Bilder unbekleideter Jungen bei einem kanadischen Versand bestellt haben. Unklar ist, inwieweit das Material auch strafrechtlich relevant ist. Edathy bestreitet illegales Verhalten und geht mittlerweile juristisch gegen die Staatsanwaltschaft vor. (dpa/rtr)