Berlin. Die Bundesregierung wirbt mit Millionenaufwand für ihr Rentenpaket. Auf Plakaten, im Internet und in Anzeigen stellt sie derzeit die Vorzüge etwa der Mütterrente und der Rente mit 63 heraus. Dafür sind 1,15 Millionen Euro angesetzt, wie ein Sprecher des zuständigen Arbeitsministeriums mitteilte. Die Opposition schäumt - denn der Kabinettsbeschlusses ist noch gar nicht von Bundestag und Bundesrat bestätigt.
Die Bundesregierung gibt Medienberichten zufolge 1,15 Millionen Euro für eine Werbekampagne zu ihren geplanten Rentenreformen aus. Das bestätigte ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Online-Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" und dem ARD-Magazin "Kontraste". Die Kampagne, die eine Website, Plakate und Anzeigen in Zeitungen umfasst, wurde demnach am 29. Januar beschlossen und läuft bis zum 19. März. Sie wirbt unter anderem für die Rente mit 63 und die Mütterrente, obwohl das Reformpaket noch gar nicht vom Parlament beschlossen wurde.
Die Opposition äußerte scharfe Kritik an der PR-Kampagne. "Eine teure Kampagne für noch nicht beschlossene Rentenmaßnahmen zu schalten, zeugt von der Arroganz der großen Koalition gegenüber dem Parlament", sagte der Grünen-Abgeordnete Dirk Jacobi dem Magazin "Kontraste". Jacobi sprach von einem "beispiellosen Vorgehen" und einer "Verschleuderung von Steuergeldern". Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping sagte der "Süddeutschen Zeitung" mit Blick auf den Zeitpunkt der Werbekampagne vor der Europawahl im Mai, das sei "mit Steuergeld finanzierter Europawahlkampf der SPD".
Parteipropaganda der Ministerin Nahles?
Der Grünen-Abgeordnete Markus Kurth sagte der Zeitung, die für die Kampagne verantwortliche Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) habe eine "millionenschwere Werbekampagne" gestartet, obwohl das Gesetzespaket noch nicht einmal im Bundestag sei. Sie könne aber "nicht mehr Parteipropaganda im Sinne einer Generalsekretärin machen", sondern sei nun dem Bundestag verpflichtet. Ein Sprecher des Ministeriums sagte der "SZ", die Regierung habe die "Pflicht", die Bevölkerung über wichtige gesetzliche Änderungen zu informieren".