Berlin. Die Beiträge für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten sollen sich ab Anfang 2015 wieder stärker von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden können. Das Vorhaben von Union und SPD soll zügig umgesetzt werden. Der allgemeine Beitragssatz soll auf 14,6 Prozent fixiert werden.

Die Krankenkassen in Deutschland können ab dem 1. Januar 2015 die Höhe ihres Beitragssatzes wieder selbst bestimmen. Ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll Anfang Juli in Kraft treten und zum 1. Januar 2015 wirksam werden. Ein entsprechender Bericht der "Rheinischen Post" (Donnerstag) wurde der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bestätigt. Damit sollten auch die pauschalen Zusatzbeiträge entfallen, heißt es weiter.

Der Beitragssatz für Arbeitgeber soll dem Bericht zufolge bei 7,3 Prozent dauerhaft festgeschrieben werden. Auch die Arbeitnehmer sollen fest 7,3 Prozent zahlen. Der bereits heute allein von den Arbeitnehmern finanzierte Anteil von 0,9 Prozent am Beitragssatz solle jedoch flexibler Teil eines neuen Zusatzbeitrages werden, schreibt die "Rheinische Post". Die Kassen könnten nach eigener Finanzlage entscheiden, ob sie diesen erhöhen oder senken.

Arbeitgeberanteil bleibt festgeschrieben

"Wichtig ist, dass der Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. damit bleiben auch die Lohnnebenkosten stabil", sagte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn der Zeitung. Zugleich gebe es weiterhin Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kassen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach betonte: "Die kleine Kopfpauschale war eine besondere Belastung für Rentner und Geringverdiener." Mit der Gesetzesänderung sei die Debatte um eine Kopfpauschale "für immer" beendet. (dpa/afp)