Berlin. . Geld, Steuern und Sozialversicherung: Auf die Verbraucher in Deutschland kommen im neuen Jahr viele Veränderungen zu. Wichtige Neuerungen im Überblick – von Kontonummern, Steuern, der Mütterrente und Riester-Verträgen bis zum Mehrwertsteuersatz für Silbermünzen.

Auf Bürger und Verbraucher in Deutschland kommen im neuen Jahr zahlreiche Veränderungen zu – ein Überblick.

Kontonummern

Die alten Kontonummern gehören ab Februar 2014 der Vergangenheit an. Sie werden durch die IBAN ersetzt. Sie besteht aus der Länderkennung DE, einem zweistelligen Schlüssel, der bisherigen Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer. Um die Umstellung müssen sich die meisten Bankkunden nicht kümmern. Die bestehenden Lastschriften laufen wie gewohnt weiter. Im Februar tritt ein einheitliches europäisches Zahlungssystem in Kraft.

Privatpleite

Insolvente Existenzgründer und Verbraucher sollen ab dem 1. Juli schneller als bisher eine zweite Chance bekommen. Künftig kann die Restschuldbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen schon nach fünf statt nach sechs Jahren erfolgen. Dazu werden alle Gläubiger gleichgestellt, um die Chancen auf eine schnellere außergerichtliche Einigung von Schuldner und Gläubigern zu erhöhen. Hohe Hürden gibt es, damit Schuldner bereits nach drei Jahren wieder schuldenfrei werden. Die Betroffenen müssen dafür anfangs 35 Prozent der bestehenden Forderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen.

Silbermünzen

Zum Jahreswechsel wird die Mehrwertsteuer für den Kauf von Silbermünzen für die heimische Sammlung von bisher sieben Prozent auf 19 Prozent erhöht.

Rentenversicherung

Die Beiträge zur Rentenversicherung müssten rechnerisch am 1. Januar von 18,9 auf 18,3 Prozent sinken. Die Arbeitnehmer werden davon aber nichts merken: Die Bundesregierung wird die vorgesehene Beitragssenkung im Februar rückwirkend zurücknehmen. Außerdem wird die Beitragsbemessungsgrenze weiter erhöht. Bis zu einem Einkommen von 5800 Euro im Westen und 5000 Euro im Osten müssen Beschäftigte Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Bei der Knappschaft beträgt die Grenze 7300 Euro in den alten und 6150 Euro in den neuen Ländern.

Mütterrente

Die Große Koalition will zum 1. Juli 2014 die Mütterrente verbessern. Dann erhalten Mütter auch für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder mehr Geld, monatlich genau 28,12 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten. Zum gleichen Zeitpunkt können Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren schon mit 63 Jahren in Rente gehen, ohne dass sie dafür Abschläge hinnehmen müssen.

Krankenversicherung

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von 4050 Euro werden Beiträge erhoben. Der darüber hinaus gehende Verdienst bleibt beitragsfrei.

Steuern

2014 steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Ein Verdienst von 8354 Euro im Jahr bleibt steuerfrei, 224 Euro mehr als in diesem Jahr. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 4368 auf 4440 Euro.

Entfernungspauschale

Arbeitnehmer, die an mehreren Orten tätig sind, können auf eine steuerliche Entlastung hoffen. Künftig wird die Entfernungspauschale für die einfache Strecke an der „ersten Tätigkeitsstelle“ festgemacht. Für Hin- und Rückfahrten von der Wohnung zu verschiedenen anderen Einsatzorten kann künftig für jeden gefahrenen Kilometer die Dienstreisepauschale von 30 Cent geltend gemacht werden. So kommen sehr viel höhere Beträge zusammen als bisher. Die erste Tätigkeitsstelle wird vom Arbeitgeber festgelegt.

Zweitwohnung

Bei einer Zweitwohnung am Arbeitsort erkennt das Finanzamt künftig nur noch höchstens 1000 Euro im Monat als Miet- und Betriebskosten an. Bei Eigentumswohnungen gilt dies entsprechend für Schuldzinsen und Abschreibung. Die Zweitwohnung muss beruflich notwendig sein – und ihre Entfernung zur Arbeitsstelle muss weniger als halb so lang sein wie die von der Hauptwohnung zum Job.

Hartz IV

Seit 1. Januar erhalten Empfänger des Arbeitslosengeldes II oder Rentner in der Grundsicherung 391 Euro als Regelsatz -- neun Euro mehr als bisher. Der Regelsatz für Kinder wird zum Jahreswechsel ebenfalls leicht angehoben.

Wohn-Riester

Die Regeln beim Wohn-Riester werden ab dem 1. Januar vereinfacht. Bereits bestehende Guthaben aus einem Sparvertrag in der geförderten Altersvorsorge können ab dem 1. Januar zur Tilgung von Darlehen für das Eigenheim verwendet werden. So kann man zum Beispiel vollständig oder zum Teil Kapital aus einem Bank- oder Fondssparplan oder einer privaten Rentenversicherung herausnehmen. Benötigt der Sparer nur einen Teil des Vermögens, müssen wenigstens 3000 Euro Guthaben übrig bleiben.

Altersgerechter Wohnungsumbau

Neu ist auch die Riester-Förderung für den altersgerechten Umbau eines Hauses oder einer Wohnung, also zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts. Bei kürzlich erworbenen Immobilien entnimmt man wenigstens 6000 Euro aus dem Riester-Guthaben, bei mehr als drei Jahre alten Eigenheimen zumindest 20 000 Euro.