Düsseldorf. . Die rot-grüne Landesregierung hat für die geplante Regulierung der Trödelmärkte Rückendeckung aus der Wirtschaft erhalten. Der Verkauf von Neuwaren soll verboten werden, fordern mehrere Verbände. Im Gespräch ist eine Kompromisslösung: Sonntags sollen nur alte Schätzchen über den Tisch gehen.

Ein Verbot des sonntäg­lichen Verkaufs von Neuwaren auf Trödelmärkten an Rhein und Ruhr rückt näher. Der Mittelstand in NRW spricht sich dafür aus, das ­ausufernde Neuwaren-Angebot auf Flohmärkten künftig zu untersagen. Dies soll in einem Marktgesetz ge­regelt werden, wie die Verbände der „Clearingstelle Mittelstand NRW“ der Landesregierung vorschlagen.

Mit der Neuregelung würde die bestehende Wettbewerbsverzerrung zulasten des Einzelhandels in den Städten beseitigt, heißt es. Gleich­zeitig plädieren die Verbände dafür, dass Brauchtums-, Weihnachts- und Handwerkermärkte ebenso wie ­Kirmesveranstaltungen von einem Verbot ausgenommen werden. ­Trödelmärkte, auf denen ausschließlich Gebrauchtwaren angeboten werden, sollen weiter an Sonn- und Feiertagen stattfinden können.

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Der Verband Deutscher Markt­gestalter (VDM) protestiert seit ­Monaten gegen ein Verkaufsverbot an Sonntagen. Dieses bedrohe die berufliche Existenz von 45 000 Unternehmen. Nach einer Erhebung des Verbands gibt jeder Flohmarkt-Besucher im Durchschnitt sechs Euro für Waren aus, weitere vier Euro für Speisen und Getränke. Die Clearingstelle widersprach der Rechtsauffassung des VDM, der Landtag sei für das geplante Marktgesetz gar nicht zuständig.

An verkaufsoffenen Sonntagen für den stationären Einzelhandel will NRW-Wirtschaftsminister ­Garrelt Duin (SPD) aber auch den Neuwaren-Verkauf auf Trödel­märkten zulassen. Für Duin, der sich mit seinem Kurs auch gegen den ­grünen Koalitionspartner durch­setzen muss, bedeutet das jüngste Votum Rückendeckung. Noch Ende September hatte Grünen-Fraktionschef Reiner Priggen erklärt: „Wir sollten die Vielfalt unserer Märkte nicht beschränken.“

Präzise Abgrenzung nötig

In dem Gesetz sollen auch die Begriffe „Neuwaren“ und „Gebrauchtwaren“ präzise definiert und von­einander abgegrenzt werden. Nach Angaben Duins finden in NRW jährlich rund 3480 Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen statt. Nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände liegt der Anteil der Neuwaren auf den Flohmärkten bei durchschnittlich 50 bis 60 Prozent. Der Marktverband VDM geht dagegen von nur 20 bis 25 Prozent aus.

An dem Verfahren der Clearingstelle waren die IHK, das Handwerk, Unternehmer NRW, der DGB und die Kommunen beteiligt. Nach dem Votum ist nun die Politik am Zug.