Düsseldorf. Bevor der Verkauf von Neuwaren auf Trödelmärkten in NRW massiv eingeschränkt werden soll, schlägt der betroffene Verband Deutscher Marktgestalter Alarm: Das geplante Gesetz würde vielen Händlern “die berufliche Existenz entziehen“. Dabei schadeten die Flohmärkte den Einzelhändlern bislang nicht.
Der Streit um den Sonntagsverkauf auf den rund 3500 Trödelmärkten an Rhein und Ruhr verschärft sich. Der Dachverband Deutscher Marktgestalter (VDM) wehrt sich gegen die Absicht von Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD), dort den ausufernden Verkauf von Neuwaren einzuschränken.
Die geplante Einführung eines Marktgesetzes in NRW würde vielen der rund 45 000 gewerblichen Händler „die berufliche Existenz entziehen“. „Ein Verbot nutzt dem Einzelhandel nicht, schadet aber allen Bürgern“, sagte Verbandsvorstand Norbert Hermanns.
Vor allem Restposten und Ware zweiter Wahl im Angebot?
Nach seiner Darstellung besteht das landesweite Angebot der Branche auf Sonntagsmärkten durchschnittlich zu 20 bis 25 Prozent aus Neuwaren. Allerdings würden „ganz überwiegend“ Restposten oder Ware zweiter Wahl verkauft, die im örtlichen Einzelhandel ohnehin kaum zu finden seien.
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Nach der Ausweitung des Sonntagsschutzes mit reduzierter Ladenöffnung in NRW hatte der Einzelhandelsverband gegen den „Missbrauch“ der Trödelmärkte mit „überbordenden“ Neuwaren-Verkauf protestiert. Hermann reagierte am Donnerstag verwundert. Nach Angaben seines Verbandes finden vier von fünf Sonntagsmärkten auf Parkplätzen von Einzelhandelsstandorten statt.
Rund 500 Millionen Euro Umsatz auf Trödelmärkten
„Wenn sie ein Problem in dem Verkauf von Neuwaren sähen, würden sie diese Flächen nicht für Märkte vermieten“, sagte er. Im Vergleich zum Einzelhandel in NRW, der pro Jahr fast 100 Milliarden Euro umsetze, betrage der Umsatz des Markthandels rund eine halbe Milliarde Euro.
Mit dem Gesetzentwurf, hieß es am Donnerstag im Wirtschaftsministerium, sei frühestens im Herbst zu rechnen. In welche Richtung er gehen soll, wurde allerdings deutlich. Angestrebt werde ein „fairer Wettbewerb“ zwischen Einzelhändlern, die durch Sonntagsschutz und Ladenschlussgesetz „reguliert“ würden, und den davon durch Privilegien befreiten Marktbeschickern, „soweit sie Neuwaren verkaufen und in direkte Konkurrenz zum Einzelhandel treten“.
Doch Duins Gesetzesvorhaben gilt als kompliziert. Denn bisher greifen bei Trödelmärkten weder Ladenschluss- oder Feiertagsgesetze noch die Gewerbeordnung, was auch andere Länder beklagen. Außerdem müsste sichergestellt werden, dass eine Beschränkung für gewerbliche Händler nicht ungewollt auch traditionelle Weihnachts- oder Bauernmärkte trifft.