Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linkenpolitikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verboten. Ramelow sei keiner anti-demokratischen Bestrebung verdächtig und seine Beobachtung deshalb ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat des Politikers.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hob eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Karlsruhe auf. Die Beobachtung eines Abgeordneten sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne.
Ramelow - Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im Landtag von Thüringen - hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Das Verfassungsgericht hob hervor, dass die Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich möglich sei, jedoch strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit unterliegen müsse. Bei Ramelow sei dies jedoch nicht der Fall.
Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Ein Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft." (dpa/afp)