Berlin. .

Weil sie vom Verfassungsschutz überwacht wird, zieht die Linkspartei jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Das kündigte Bundestagsfraktionschef Gregor Gysi am Dienstag an. Die Beobachtung sei ein „Missbrauch des Geheimdienstes“.

Die Linkspartei geht im Kampf gegen die Beobachtung ihrer Parlamentarier durch den Bundesverfassungsschutz in die Offensive. Die Beobachtung sei „nichts anderes als nackte Politik, das ist der Missbrauch eines Geheimdienstes“, sagte der Chef der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, am Dienstag in Berlin.

Die Linke-Bundestagsfraktion und der Thüringer Linke-Politiker Bodo Ramelow haben beim Bundesverfassungsgericht bereits Klagen gegen ihre Beobachtung eingereicht. Gysi und Ramelow zeigten sich am Dienstag zuversichtlich, durch eine mögliche Bündelung der beiden Klagen durch das Gericht nun eine Grundsatzentscheidung erreichen zu können.

52 der 53 Bundestagsmitglieder überwacht

Gysi kritisierte, die anhaltende Beobachtung der Linkspartei diene einzig dem Ziel der Stigmatisierung, um pontenzielle Mitglieder und Wähler abzuschrecken. Inhaltlich seien die Vorwürfe „blanker Unsinn“, die Jahresberichte des Bundesinnenministers enthielten „jedes Mal den gleichen Blödsinn“. „Es gibt niemanden in unserer Partei, der eine Diktatur des Proletariats im marxistisch-leninistischen Sinne will.“

Die Bundestagsfraktion klagt in Karlsruhe gegen die Überwachung von 52 ihrer damals 53 Mitglieder in der Legislaturperiode 2005 bis 2009. Ramelow, Chef der Thüringer Linksfraktion, hatte am Freitag Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli eingelegt, das seine Beobachtung für rechtmäßig befunden hatte.

Nach Auffassung des Verfassungsschutzes bestehen möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebungen in einzelnen radikalen Gruppierungen innerhalb der Linken, etwa der Kommunistischen Plattform. Damit sieht sich der Geheimdienst berechtigt, grundsätzlich sämtliche wichtigen Funktionsträger zu beobachten, auch wenn diese persönlich keinen Anlass zur Beobachtung liefern. (dapd)