Berlin. .

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Überwachung von Linken-Abgeordneten durch den Verfassungsschutz ist in der Partei auf scharfe Kritik gestoßen. Sie sieht als Grund für das Urteil politische Motive.

Linke-Spitzenpolitiker Bodo Ramelow hat Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit von Teilen seiner Partei zurückgewiesen. „Die Linke ist selbstverständlich verfassungstreu - das schließt ja nicht aus, dass an der einen oder anderen Stelle dummes Zeug geredet wird“, sagte Ramelow am Donnerstag. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass die Beobachtung Ramelows durch den Verfassungsschutz rechtens war. Der Fraktionschef der Linken in Thüringen bekräftigte, er werde das Verfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.

Ramelow sagte, kontroverse Äußerungen könnten nur einzelnen Mitgliedern, aber nicht der Partei angelastet werden. Er kritisierte: „Man geht hier mit staatlichen Mitteln gegen eine erfolgreiche politische Partei vor.“ In einigen Bundesländern solle eine Abschreckungswirkung erzielt werden, da nun praktisch jedes Parteimitglied der Linken anlasslos überwacht werden könne.

Linksparteichef Klaus Ernst hatte am Mittwochabend von einer „politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes“ gesprochen. Er kündigte an, die Linkspartei werde mit allen juristischen und politischen Mitteln gegen die Beobachtung ihrer Mandatsträger vorgehen.

„Absurdes Urteil“

Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) sprach von einem „absurden Urteil“. Die Linkspartei sei eine verfassungskonforme, demokratische Partei.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), nannte das Urteil hingegen „überzeugend“. Nur weil eine Partei in ein Parlament gewählt werde, könne die Beobachtung nicht eingestellt werden. „Eine solche Argumentation würden wir auch bei rechtsradikalen Parteien nie durchgehen lassen“, sagte Bosbach.

Auch der Direktor der Stasi-Opfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, begrüßte den Richterspruch. In der Linkspartei gebe es extremistische Gruppen. Solange diese frei agieren könnten, dürften Ramelow und andere sich nicht über Beobachtung wundern. „Das ist ein bisschen so, wie wenn sich die Betreiber einer Moschee darüber beklagen, dass sie beobachtet werden, wenn sich im Hinterzimmer fundamentalistische Extremisten versammeln und zu Anschlägen aufrufen.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt, die Beobachtung Ramelows von 1999 bis 2009 sei verhältnismäßig gewesen. Nach Darlegung des Vorsitzenden Richters sind die zweifellos verfassungsfeindlichen Tendenzen innerhalb der Partei nur schwer aufzuklären, wenn dazu nicht auch die Spitzenfunktionäre beobachtet werden dürften. (afp/ddp)