Leipzig. .

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich seit Mittwochvormittag mit der Klage des Linken-Politikers Bodo Ramelow gegen dessen Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Der Vorsitzende der Linksfraktion im thüringischen Landtag will erreichen, dass keine personenbezogenen Daten über ihn mehr gesammelt werden dürfen.

Bereits vor der Verhandlung hatte Ramelow angekündigt, er werde bei einer Niederlage vor dem in Leipzig ansässigen Gericht Verfassungsbeschwerde einlegen. Er könne nicht akzeptieren, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Datensammlung über die Linkspartei selbst legitimiere, sagte Ramelow der „Mitteldeutschen Zeitung“. Die Diskriminierung der Partei bestehe darin, dass alle Abgeordneten der Bundestagsfraktion namentlich erfasst seien. Das sei skandalös. Zudem werde die Linkspartei etwa für das Ziel bestraft, Banken verstaatlichen zu wollen. Die Bundesregierung aber, die während der Finanzkrise solche Verstaatlichungen de facto realisiert habe, bleibe ungeschoren.

Erfolg in Vorinstanzen

In den Vorinstanzen hatte Ramelow mit seiner Klage Erfolg. So stellten die Oberverwaltungsrichter in Münster fest, das Bundesamt habe es in Zukunft zu unterlassen, personenbezogene Daten über Ramelow aus allgemein zugänglichen Quellen zu erheben. Das Bundesverwaltungsgericht muss die Frage klären, ob die Datensammlung ohne den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zulässig ist. Ramelow wurde sowohl während seiner Zeit als Landtagsabgeordneter in Thüringen als auch als Bundestagsabgeordneter vom Verfassungsschutz beobachtet.

Linken-Chef Klaus Ernst bezeichnete die Beobachtung als Anachronismus, mit dem die politische Konkurrenz seiner Partei bewusst schade. „Die Beobachtung hat nur das Ziel, uns auszugrenzen und Wähler davon abzuschrecken, uns ihre Stimme zu geben. Geschützt wird durch die Observierung nichts und niemand“, sagte Ernst der „Berliner Zeitung“.

Özdemir: Linke politisch stellen, nicht geheimdienstlich

Grünen-Bundeschef Cem Özdemir sagte demselben Blatt: „Ich finde die Gleichsetzung der Linken mit der NPD oder anderen extremistischen Parteien insgesamt verfehlt.“ Die Linke arbeite nicht konspirativ. Selbst die Kommunisten agierten öffentlich. Die Partei sollte daher nicht geheimdienstlich, sondern „politisch gestellt werden“.

Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl (CSU) unterschied in der „Mitteldeutschen Zeitung“ zwischen der Partei und ihren Abgeordneten: „Grundsätzlich ist die Linkspartei vom Verfassungsschutz zu beobachten, weil es einen fließenden Übergang von Teilen der Linkspartei zu linksextremen und teilweise auch gewaltbereiten Gruppierungen gibt.“ Bei Parlamentariern sei hingegen Vorsicht geboten. „Das sind frei gewählte Abgeordnete.“ (apn)