Berlin. . Einfache Erklärungen reichen ihnen nicht, sie fordern tatsächliche Konsequenzen. Die Datenschützer von Bund und Ländern haben an die bislang ausgebliebene Aufklärung der NSA-Affäre erinnert. Die Erklärung der Regierung, Deutsche seien nicht ausgespäht worden, reicht ihnen nicht.

Es ist noch nicht vorbei. Die Datenschützer von Bund und Ländern haben am Donnerstag in Berlin Konsequenzen aus der NSA-Affäre verlangt. Sie melden sich zu Wort, nachdem es leise geworden war. In den Medien wie in der Opposition ließen der Aufklärungseifer und das Interesse nach. Die Datenschützer finden sich nicht mit der Erklärung der Regierung ab, dass die Bürger in Deutschland nicht flächendeckend ausgespäht worden seien.

„Mich beruhigt das überhaupt nicht“, sagte der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Denn: Was ist mit der nicht-flächendeckenden Ausspähung? Was passiert mit den Daten außerhalb des deutschen Bodens? Schaar: „Dazu ist keine Entwarnung gegeben worden.“

Für ihn ist es sein letzter Kampf. Ende des Jahres scheidet er aus dem Amt aus. Die schwarz-gelbe Koalition behandelt ihn wie einen Mann von gestern. Anfragen zur Spähaffäre wurden nichtssagend oder gar nicht beantwortet. Der Innenminister richtete ihm aus, er habe keine „Prüfungskompetenz“. Ein „ziemlich einmaliger Fall“, so massiv sei ihm nie Auskunft verweigert worden, beklagte sich Schaar.

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Von Miguel Sanches

Fluggastdatenabkommen soll auf den Prüfstand

Am Donnerstag sprangen ihm seine Länder-Kollegen zur Seite. Es sei „noch immer nicht alles getan“ worden, um das Ausmaß der Ausspähungen mit Hilfe von Programmen wie Prism oder Tempora aufzuklären, erklärten sie einstimmig. Vielmehr befürchten sie, dass die Aktivitäten der amerikanischen und britischen Dienste auf eine globale, tendenziell unbegrenzte Überwachung der Internetkommunikation hinauslaufen. Sie mahnten Kontrollen an – nicht zuletzt: Befugnisse für sich selbst – und forderten die Regierung auf, Druck auf die USA auszuüben.

Das Datenschutz-Rahmenabkommen und das Freihandelsabkommen sollten nur dann abgeschlossen werden, wenn europäische Datenschutzgrundrechte ausreichend geschützt werden. „Auf den Prüfstand“ gehören genauso das Fluggastdatenabkommen und die Überwachung des Zahlungsverkehrs.