Essen. Die Schweiz will den Verkauf von Bankdaten an deutsche Finanzbehörden verhindern - und setzt dabei auf härtere Strafen. Künftig sollen strafmildernde Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht mehr zugelassen werden. Auch in Deutschland gibt es Diskussionen darüber.
Das oberste Strafgericht der Schweiz will den Diebstahl von Bankdaten und den Verkauf an deutsche Finanzbehörden in Zukunft offenbar strenger ahnden als bisher.
Die Richter wollen Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht mehr zulassen, die in den Fällen des Verkaufs von Daten der Banken Credit Suisse und Julius Bär in den Jahren 2010 und 2012 an das Land Nordrhein-Westfalen nach Geständnissen zu milden Gefängnisstrafe geführt hatten.
Diskussion über "Deals" auch in Deutschland
Das Gericht werde solche Vorgehensweise „nicht mehr tolerieren“, sagte der Gerichtsvorsitzende Daniel Kipfer laut Neue Zürcher Zeitung nach dem Urteil gegen Lutz O., der eine CD mit Daten der Bank Julius Bär für 1,1 Millionen Euro an die Oberfinanzdirektion Münster verkauft hatte und dafür zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, die zum Teil zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil sei nur „knapp angemessen“. Es handele sich um einen heiklen Bereich der Rechtsprechung. Das Gericht werde sich nicht zum Zaungast machen.
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Die klare Ansage, keine „Deals“ mehr zuzulassen, ist von der Bundesanwaltschaft der Schweiz akzeptiert worden. Auch im deutschen Rechtsraum gibt es Diskussionen, wie weit Absprachen zwischen Anklage und Verteidigung auf das Strafmaß Einfluss nehmen dürfen.
Steuerfahndern drohen Strafverfahren wegen Beihilfe
Bisher sind in der Schweiz zwei Datendiebe, Sina L. und Lutz O., für den Verkauf zuvor gestohlener Bankdaten verurteilt worden. Der Vermittler im Fall Credit Suisse, der Österreicher Wolfgang U., hatte in der Untersuchungshaft in Bern Selbstmord begangen. Im Fall eines weiteren Beschuldigten, der Daten an Frankreich veräußert haben soll, steht die Anklage kurz bevor: Allerdings hält sich Herve Falciani in Frankreich auf.
Strafverfahren wegen Beihilfe drohen zudem drei Wuppertaler Steuerfahndern und dem ehemaligen deutschen Steuerfahnder Wolfgang N. Bei einer Einreise in Schweiz droht ihnen die Verhaftung.