Düsseldorf. . Gemeinsam statt getrennt: Ab dem Schuljahr 2014/2015 sollen Eltern behinderter Kinder entscheiden können, ob ihre Kinder an einer Regel- oder einer Förderschule unterrichtet werden. Noch im September diesen Jahres soll das Inklusionsgesetz durch den Landtag gebracht werden, betont die SPD-Fraktion.
Trotz des anhaltenden Streits zwischen Land und Kommunen über die Kostenübernahme für die Integration von behinderten Kindern in den Regelschulbetrieb will Rot-Grün das Inklusionsgesetz noch im September durch den Landtag bringen. Das haben die stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Britta Altenkamp und Eva-Maria Voigt-Küppers am Donnerstag bekräftigt.
Danach haben Eltern von behinderten Kindern ab dem Schuljahr 2014/15 bei der Einschulung sowie beim Wechsel in die fünfte Klasse erstmals in jeder NRW-Stadt das Wahlrecht zwischen einer Förder- und einer Regelschule. Die örtlichen Schulämter müssen sicher stellen, dass kein Kind gegen den Elternwillen auf einer Förderschule landet.
"Kosten gerecht aufteilen"
Voigt-Küppers appellierte an Land und Kommunen, die Kosten für mögliche Umbaumaßnahmen in Schulen über einen Testzeitraum zu bilanzieren und gerecht aufzuteilen. Zugleich trat sie Befürchtungen entgegen, zum kommenden Schuljahr werde mit der Inklusion die Kommunallandschaft in NRW aus den Angeln gehoben. Schätzungen zufolge werde die Zahl der zu integrierenden Schüler landesweit zunächst allenfalls im vierstelligen Bereich liegen.
Rot-Grün will mit dem Inklusionsgesetz mittelfristig 50 Prozent aller behinderten Schüler in den Regelschulalltag integrieren. „Wir fangen aber nicht bei Null an“, versicherte Altenkamp. In Dortmund gehen schon heute 35 Prozent der behinderten Kinder zu Regelschulen, im Kreis Unna fast 38 Prozent, in Mülheim 30 Prozent, in Essen über 20 Prozent.