Düsseldorf. . Schulen für Lernbehinderte müssen mindestens 144 Schüler haben. Kleinere Schulen müssen den Verbund mit anderen eingehen – oder schließen. Schulministerin Löhrmann: Eltern von lernbehinderten Kindern ziehen Besuch einer allgemeinen Schule vor.
Für zu kleine Förderschulen in NRW beginnt der Kampf ums Überleben. Bei der vorgeschriebenen Mindestschülerzahl wird es künftig keine Ausnahmen mehr geben. Vor allem vielen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen droht die Schließung, wenn sie für neun Klassen nicht mindestens 144 Schüler haben. Die bisherige Regelung, nach der diese Mindestgrenze um bis zu 50 Prozent unterschritten werden darf, hat das Landeskabinett gestrichen.
„Nicht jeder Standort, der unter die Mindestgröße fällt, muss geschlossen werden“, so Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Die Kommunen könnten ihr Angebot durch Zusammenlegung von Schulen, Verbundschulen oder Teilstandorte organisieren. Das Aus droht vor allem 129 von 165 Schulen für lernbeeinträchtigte Kinder, die bereits jetzt nicht genügend Schüler haben. Immer mehr Eltern dieser Kinder ziehen laut Löhrmann den Besuch einer allgemeinen Schule vor.
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"Kahlschlag" bei Förderschulen
Schulen mit anderen Förderschwerpunkten seien auch künftig kaum betroffen, so Löhrmann. Die Neuregelung soll zum Schuljahr 2014/15 mit dem Gesetz zur schulischen Inklusion, dem gemeinsamen Unterricht mit behinderten Kindern, in Kraft treten. Den Schulträgern bleibe genug Zeit, um sich darauf einzustellen. Der Landesrechnungshof hatte zuvor moniert, in NRW gebe es zu viele kleine und teure Förderschulen.
Die CDU forderte kleinere Mindestgrößen für Förderschulen. Der Lehrerverband VBE kritisierte, nun werde der „Kahlschlag“ bei Förderschulen eingeleitet.