Berlin. . Immer wieder gibt es Berichte über Missstände in der Altenpflege. Wohl ab 2014 soll der Pflege-TÜV verschärft werden - doch Kritikern geht die Reform nicht weit genug. Auch künftig könnten sich Betroffene nicht auf die Noten für die Heime verlassen, sagen Kenner der Branche.

Pflegebedürftige und ihre ­Angehörigen sollen sich künftig ­besser über die Qualität in Pflege­heimen informieren können. Auf entsprechende Reformpunkte, die in Kürze veröffentlicht werden sollen, haben sich Pflegekassen und Heimbetreiber in einer Schiedsstelle geeinigt.

Ferner soll die Prüfung von Heimen verschärft werden, wie es aus Teilnehmerkreisen hieß. Voraussichtlich An­fang 2014 sollen die ­neuen Regeln wirksam werden.

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Seit Jahren gibt es massive Kritik am sogenannten Pflege-TÜV. ­Anhand von 82 Kriterien prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Heime und ambulanten Einrichtungen. Patientenvertreter kritisieren, dass dabei zu gute Noten herauskommen.

Gutes Essen gleicht schlechte Pflege aus

Außerdem werden alle Kriterien gleich stark gewichtet. So kann eine Einrichtung Mängel in der Pflege etwa durch gutes Essen, diverse Feste oder eine ausführliche Aktenführung wieder wettmachen.

Künftig sollen die wichtigsten 21 Bewertungskriterien im Internet ­besonders hervorgehoben werden. Dazu zählt die Frage, ob das Heim die Pflegebedürftigen angemessen mit Flüssigkeit versorgt und dem Wundliegen vorbeugt. Weiter geht es um die Frage einer regelmäßigen Überprüfung, ob freiheitseinschränkende Maßnahmen notwendig sind.

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Doch konnten sich die Krankenkassen nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, dass die zentralen Punkte für die Endnote stärker gewichtet werden. Dafür sollen nebensächliche Kriterien wegfallen – etwa die Frage, ob die Heime „jahreszeit­liche Feste“ anbieten. Zudem sollen die Noten durch eine neue Berechnungsgrundlage ­etwas schlechter ausfallen können.

140.000 Menschen in ihrer Freiheit beschränkt

Der Chef der Patientenschutz­organisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, nannte dies ­einen „faulen Kompromiss“. So ­bleibe unklar, wie viele Psychophar­maka Heime ihren Patienten geben würden, so Brysch. In Pflegeeinrichtungen seien 140.000 Betroffene in ihrer Freiheit beschränkt, etwa durch Festbinden im Bett. Er wolle wissen, ob das in einem Heim bei fünf, 20 oder gar 30 Prozent der ­Bewohner vorkomme. „Das ganze Bewertungsmodell gehört auf neue Füße gestellt“, forderte Brysch ein Eingreifen des Gesetzgebers.

Diesen Schritt mag Jens Spahn (CDU), der gesundheitspolitische Sprecher der Union, nicht ausschließen. Die neuen Regeln müssten sich bewähren, sagte Spahn unserer Zeitung. Tun sie das nicht „müsste der Gesetzgeber eingreifen.“