Düsseldorf. Neuer Ärger für die FDP: Nachdem vor wenigen Tagen eine Briefkampagne der Bundestagsfraktion vom Landesverfassungsgericht als unzulässige Parteienwerbung beanstandet wurde, gibt es weitere fragwürdige Briefe. Der Absender: Fraktionschef Rainer Brüderle.
Der FDP droht innerhalb weniger Tage zum zweiten Mal Ärger wegen womöglich unzulässiger Parteienwerbung. Nach der soeben vom Landesverfassungsgericht beanstandeten Werbeaktion der Bundestagsfraktion vor der Landtagswahl 2012 wurden jetzt Briefe bekannt, die in diesem Frühjahr an Haushalte in NRW verschickt wurden. Darin nimmt Fraktionschef Rainer Brüderle klar Bezug auf die Bundestagswahl im September und schreibt: „Es waren vier gute Jahre für Deutschland.“
In dem zweiseitigen Schreiben mit dem Absender Brüderles und dem Foto des FDP-Spitzenkandidaten im Briefkopf lobt er unter anderem „solide Finanzen“ und Mehrinvestitionen in Bildung. Die FDP habe „Deutschland sicher durch die Krise gebracht“. Dem Schreiben beigefügt ist ein Flyer.
Versendet wurde beides im April 2013, während die Klage gegen die FDP-Wahlkampfbriefe 2012 noch vor Gericht anhängig war. Nach Meinung der Richter wurde damit „die verfassungsrechtlich vorgegebene Grenze zwischen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion und der unzulässigen Parteienwerbung“ überschritten. Die „in das Kleid der Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion gehüllte Werbebotschaft“ sei offenbar gezielt im Wahlkampf eingesetzt worden.
Der Zentrale der NRW-FDP in Düsseldorf ist das jüngste Brüderle-Schreiben bekannt. „Wir sind als Landespartei nicht involviert“, so ein Sprecher auf Anfrage. Es handele sich um eine Aktion der Bundestagsfraktion.