Düsseldorf. . Ob Bau- und Liegenschaftsbetrieb, Uniklinik Aachen oder Straßen.NRW: Der öffentliche Dienst nimmt es mit Vergaberecht und Spardruck nicht so genau. Die Ärzte der Justizvollzugsanstalten werden mit dem Vorwurf konfrontiert, die Arbeitszeit nicht einzuhalten.

Dubiose Abrechnungen, Misswirtschaft und wenig Sinn fürs Sparen: NRW muss Ausgaben kürzen, doch in so mancher Behörde werden Millionen immer noch verschwendet. Selbst der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), Dauerbrenner auf der Mängelliste des Landesrechnungshofs (LRH), kommt im neuen Jahresbericht erneut schlecht weg. Nach Bekanntwerden mehrerer Bauskandale leistet sich der BLB – so die Prüfer – immer noch „grobe Verstöße“ gegen das Vergaberecht.

Beispiel Uni-Klinikum Aachen: Neun Millionen Euro stellte das Land für den neuen, futuristisch anmutenden Hubschrauberlandeplatz bereit, doch bei der Vergabe der Generalplanung wurden erhebliche Lücken festgestellt. Nicht alle Bewerber kannten vorher die Kriterien, nach denen ihre Entwürfe bewertet wurden.

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„Weder der BLB noch das Klinikum können belegen, dass für alle ein transparenter und fairer Wettbewerb gewährleistet war“, moniert der LRH. Benachteiligt würden oft Handwerker und Mittelständler.

Land will Zuschüsse zurück

Das Land prüft nun eine Rückforderung der Zuschüsse. Zusätzliche Kosten von 1,4 Millionen Euro soll das Klinikum laut Rechnungshof selbst tragen. Der Fall gewährt aber auch Einblick in die interne Aktenführung und elektronische Dokumentation beim BLB, die „erhebliche Defizite“ zeigten. Dabei, heißt es, würden „Grundsätze der Korruptionsprävention nicht eingehalten“.

Auf das Konto des BLB gehen auch „schwerwiegende Vergabeverstöße“ beim Neubau des Biomedizinischen Zentrums am Uni-Klinikum Bonn, den das Land mit 35 Millionen Euro bezuschusste.

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Auf teure Schlampereien stießen die Prüfer beim Landesbetrieb „Straßen.NRW“. Dort wurden 4,8 Millionen Euro an mehrere Beratungsunternehmen gezahlt. Ob die Honorare gerechtfertigt waren, ließ sich nicht mehr feststellen, weil 13 von 37 Verträgen nicht auffindbar waren. Insgesamt waren nur Zahlungen in Höhe von 520 000 Euro „eindeutig belegt“. In zumindest einem Fall erhielt eine Firma mehr Geld als zunächst vereinbart worden war.

Nebenjobs während der Dienstzeit

Das Justizministerium überprüft derzeit die Dienstzeiten seiner Ärzte in den 36 Justizvollzugsanstalten. Der Rechnungshof hatte nach Kontrollen moniert, dass es die Mediziner mit ihrer Anwesenheit oft nicht so genau nehmen. Auf eine ärztliche Stelle kommen 540 Gefangene, doch die vorgeschriebene Präsenzzeiten zwischen 39 und 41 Stunden pro Woche wurden häufig nicht eingehalten. In einem Fall verbrachte der Anstaltsarzt nur 25 Stunden im Knast und die übrige Zeit in „Dauerrufbereitschaft“ – bei voller Bezahlung. Außerdem nahmen die Gefängnisärzte laut LRH mehr als drei Nebentätigkeiten wahr. In Einzelfällen waren es bis zu acht, teilweise auch während der Dienstzeit.