Berlin. Für Autofahrer in Deutschland gilt künftig ein neues Regelwerk. Der Bundesrat hat am Freitag der Reform der Verkehrssünder-Kartei zugestimmt. Bisher gab es je nach Vergehen ein bis sieben Punkte, jetzt sind es ein bis drei Punkte. Gleichzeitig werden die Geldbußen teils kräftig erhöht.

Die Flensburger Verkehrssünder-Datei wird reformiert. Der Bundesrat stimmte am Freitag einstimmig einer bereits vom Bundestag verabschiedeten Vorlage zu, die eine Vereinfachung der Flensburger Datei zum Ziel hat. Bisher gab es je nach Vergehen ein bis sieben Punkte, künftig soll es je nach Schwere noch einen, zwei oder drei Punkte geben. Der Führerschein soll bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten entzogen werden.

Die Reform sei "ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit", sagte Hessens Minister für Bundesangelegenheiten, Michael Boddenberg (CDU), in der Länderkammer. Die bisherigen Regelungen der Verkehrssünder-Datei seien "wenig transparent" gewesen. Die Neuregelung geht auf die Initiative von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zurück. Sie soll in neun Monaten in Kraft treten. (afp/dpa)

Das ändert sich für Autofahrer durch die Punktereform

Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.

Bestehen bleibt eine Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Gespeicherte Punkte sollen jeweils separat verjähren. Eine Punkte-Amnestie gibt es nicht.

In die Datei aufgenommen werden sollen künftig überwiegend nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Dies hat auch Folgen für einen Teil der in Flensburg gespeicherten 47 Millionen Punkte...

...Gelöscht werden sollen Punkte für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, für das es bislang einen Punkt gibt. Im Gegenzug drohen teils höhere Geldbußen.

Die übrigen Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet. So werden gefährliche Überholmanöver künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte.

Bei einem Alkohol- Vollrausch am Steuer werden drei statt der bisherigen sieben Punkte fällig. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.

Neu konzipiert werden Fahreignungsseminare, die pädagogische und psychologische Elemente kombinieren sollen. Auf Drängen des Bundesrats werden sie inhaltlich gestrafft. Dadurch sollen sie nicht wie erwartet bis zu 600 Euro teuer sein, nachdem bisher etwa 200 Euro fällig sind.

Die Seminare sollen nach fünf Jahren überprüft werden. Zudem werden auch bestimmte nicht-sicherheitsrelevante Verstöße mit je einem Punkt in den Katalog aufgenommen, etwa Fahrerflucht nach Unfällen sowie das Zuparken von Feuerwehr- oder Rettungsausfahrten.

Quelle: dpa

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