Duisburg. .

Das Thema Inklusion – gemeinsamer Unterricht von Schülern mit und ohne Notwendigkeit einer sonderpädagogischen Unterstützung – beschäftigte am Montag den Schulausschuss. Lange Jahre wurden Schülerinnen und Schüler, die zum Beispiel unter Lernbehinderungen, emotionalen und sozialen Entwicklungsstörungen oder Körperbehinderungen leiden, in eigenen Förderschulen unterrichtet.

Doch der „Gemeinsame Unterricht“ (GU) spielt seit der Einführung 1991 eine immer größere Rolle und soll auch nach der Forderung der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen die Zukunft sein. Die Inklusion wird nach Angaben von Brigitta Kleffken (Inklusionsbeauftragte der Schulaufsicht) nicht nur Auswirkungen auf die Schullandschaft, sondern auch auf die städtische Haushaltslage: Obwohl Schulpolitik Landesangelegenheit ist, wird das Land die notwendigen Umbauten der Schulen wohl nicht bezahlen. Und: Inklusion ist mehr als Integration und bedeutet nach Auffassung von Brigitta Kleffken eine „Schule der Vielfalt in einem veränderten System“.

18 Grundschulen praktizieren gemeinsamen Unterreicht

In Duisburg gibt es zur Zeit 17 Förderschulen, von denen zwei (die Christy-Brown-Schule mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und die Johanniterschule mit Förderschwerpunkt Sehen) in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes sind. Insgesamt wurden an Förderschulen im Schuljahr 2011/12 rund 2150 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die größte Gruppe bilden Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen (1543).

Gemeinsamer Unterricht wird an 18 Grundschulen praktiziert, an weiteren 18 gibt es Einzelintegrationen. Insgesamt sind es 258 Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (Primarbereich) und 266 in der Sekundarstufe I an weiterführenden Schulen an elf Standorten, davon sechs an Haupt- und fünf an Gesamtschulen. Damit liegt die Integrationsquote durch GU zur Zeit bei etwa 19 Prozent.

Eltern sollen über Bedarf entscheiden - Kritik der Lehrer

Künftig sollen nicht mehr die Schulen, sondern Eltern selbst das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung einleiten können, was die Lehrergewerkschaften kritisch sehen. Die Eltern haben dann auch die Wahl, ob ihr Kind am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen oder ein Förderschule besuchen soll.

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Auf der anderen Seite soll die Schulleitung weiterführender Schulen künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Zahl der aufzunehmenden Schüler begrenzen können. Die maximale Schülerzahl pro integrativer Klasse wird ab dem kommenden Schuljahr auf 25 beschränkt. Noch arbeitet die Landesregierung an einem Gesetz zur Inklusion. Was sich abzeichnet: Es gibt noch nicht genügend entsprechend ausgebildete Lehrer.