Düsseldorf. Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern soll zunächst in den Klassen 1 und 5 starten. NRW-Schulministerin Löhrmann hält trotz Kritik am Zeitplan für den Rechtsanspruch auf Inklusion fest. Um den Bedarf an Fachräften zu decken, werden an Hochschulen in NRW 2300 neue Studienplätze für Sonderpädagogik eingerichtet.
Trotz massiver Kritik von Experten hält NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am Zeitplan für den Rechtsanspruch auf schulische Inklusion ab dem Schuljahr 2014/15 fest. Allerdings kündigte Löhrmann die Bereitschaft zum „Nachsteuern“ beim Gesetzentwurf zum gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern an.
Um den Bedarf an Sonderpädagogen zu decken, will NRW bis 2018 rund 2300 neue Studienplätze einrichten. Künftig werden Sonderpädagogen in Dortmund, Bielefeld, Köln, Paderborn, Siegen und Wuppertal ausgebildet.
Elternwille entscheidet
Derzeit werden 20 Prozent der NRW-Schüler mit Behinderung an einer Regelschule unterrichtet. Bis 2023 soll der Anteil schrittweise auf 65 Prozent steigen. Löhrmann stellte klar, dass der Elternwille entscheidet, ob ein Kind auf eine Regel- oder Förderschule geht. Vor allem bei schweren Behinderungen bevorzugten Eltern die Förderschule für ihr Kind, sagte Löhrmann in Düsseldorf.
Inklusionsklassen sollen keine räumlichen Standards vorgegeben werden. Der Würzburger Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz sieht keine fundamental neuen Aufgaben für die Kommunen. Folglich müsse das Land auch keine Ausgleichszahlungen an die Gemeinden leisten, erläuterte der Gutachter. Falls sich dennoch nachträglich höhere Ausgaben zeigten, könne das Land rückwirkend Mehrkosten erstatten.
Verbände forderten Rücknahme
In einer Anhörung hatten Gewerkschaften, Eltern, Lehrer- und Kommunalverbände Anfang Juni eine Rücknahme des Gesetzentwurfs gefordert. Neben einer Begrenzung der Klassengröße auf 20 Schüler sollten Inklusionsklassen über eine Doppelbesetzung von Lehrern und Sonderpädagogen verfügen. Die Verbände kritisierten, dass das Land bewusst auf gesetzliche Qualitätsstandards verzichte, um nicht über die Konnexität („Wer bestellt, bezahlt“) zur Kasse gebeten zu werden. Löhrmann wies diese Kritik entschieden zurück.
Zum kommenden Schuljahr soll der Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht schrittweise in den Klassen 1 und 5 eingeführt werden. Dafür hat das Land 1000 neue Lehrerstellen geschaffen. Bis zum Schuljahr 2017/18 sollen es 2000 sein. Die Universitäten Köln (621 zusätzlich) und Bielefeld (391 zusätzlich) erhöhen die Zahl der Studienplätze für Sonderpädagogen. Paderborn (368), Siegen (460) und Wuppertal (460) führen die Ausbildung neu ein.