Düsseldorf. . Trotz Bedenken an den vorgesehenen Nullrunden für Beamte in NRW hält die SPD an ihren Plänen fest. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft verteidigte den Sparkurs mit dem Hinweis, bei einer vollen Übernahme des Angestellten-Abschlusses müssten 14.000 Stellen im Haushalt gestrichen werden.

Die Experten-Kritik an den vorgesehenen Nullrunden für Beamte in NRW hat die SPD verunsichert – dennoch zeigt sich die Landtagsfraktion entschlossen, an dem Gesetzentwurf festzuhalten. „Es gibt große Bedenken“, sagte ein Abgeordneter am Rande der Fraktionssitzung am Dienstag, wo die rot-grünen Pläne über zwei Stunden debattiert wurden. Bis zur Verabschiedung in zwei Wochen im Landtag soll versucht werden, verfassungsrechtliche Zweifel auszuräumen.

Die Entscheidung, den mittleren Besoldungsgruppen A 11 und A 12 für 2013 und 2014 nur ein Gehaltsplus von jeweils einem Prozent zuzugestehen und Tarifgruppen ab A 13 leer ausgehen zu lassen, bleibe politisch richtig, hieß es allseits. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft verteidigte den Sparkurs in der Sitzung mit dem Hinweis, bei einer vollen Übernahme des Angestellten-Abschlusses müssten 14 000 Stellen im Haushalt gestrichen werden.

Mehrere Verbände haben bereits mit Klage gedroht

In der Fachanhörung des Landtags hatten Juristen moniert, im Gesetzesverfahren seien die Auswirkungen auf die einzelnen Besoldungsgruppen nicht ausreichend gewichtet worden. Dazu forderte die SPD-Fraktion am Dienstag einen Bericht der Landesregierung an. Sie soll mit Zahlen untermauern, dass die Abstände zwischen den einzelnen Gehaltsgruppen auch künftig gewahrt bleiben. Außerdem soll die geplante Bezahlung der Beamten mit den Tarifangestellten im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft verglichen werden.

Dennoch halten sich Zweifel in der SPD, ob der Gesetzentwurf am Ende rechtssicher sein wird. Mehrere Verbände haben bereits mit Klage gedroht. Bei der Fachanhörung, die kommende Woche im Landtag ausgewertet wird, hatten 20 von 21 Sachverständigen die Besoldungspläne abgelehnt. Der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis bezeichnete ein Sonderopfer für höher eingruppierte Beamte als „offenen Rechtsbruch“. Auch der Verweis auf die Schuldenbremse reiche dafür als Begründung nicht aus.