München. Im NSU-Prozess um Beate Zschäpe geht es darum, ob sie bei der Brandstiftung in einem Wohnhaus wissentlich den Tod von drei Menschen in Kauf genommen hätte. Die Verteidigung will beweisen, dass die drei Personen zum Zeitpunkt des Brandes nicht im Haus waren und Zschäpe dies gewusst haben soll.
Im NSU-Prozess im München ging es am Mittwoch unter anderem um die Frage, ob die mutmaßliche Brandstiftung durch Beate Zschäpe als Mordversuch zu werten ist. So zumindest lautet der Vorwurf der Generalbundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.
Als Zeuge war Volkmar E. geladen. Er war der Hausverwalter des Gebäudes in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau, in dem Zschäpe zuletzt gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos lebte. E. berichtete, dass am 4. November 2011 – wie schon in den Wochen zuvor – zwei Handwerker im Dachgeschoss über der Wohnung der Drei arbeiteten. Er selbst habe sie am Mittag auf der Baustelle besucht. Die Autos der Handwerker hätten zudem klar sichtbar vor dem Gebäude geparkt.
Handwerker hatten das Haus für eine Kaffeepause verlassen
Laut Anklage hatte Zschäpe an jenem 4. November um 15.05 Uhr mit Hilfe von Benzin den Brand im ersten Stock des Hauses gelegt. Dabei habe sie billigend den Tod der beiden Handwerker und einer älteren Nachbarin in Kauf genommen, die ihre Wohnung kaum verließ.
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Die Verteidigung von Zschäpe bestreitet den Vorwurf des versuchten Mordes unter anderem mit Hilfe der Tatsache, dass die Handwerker vor Ausbruch des Brandes das Haus für eine Kaffeepause verlassen hatten. Dies soll Zschäpe bemerkt haben.
Anwalt Wolfgang Heer versuchte deshalb am Mittwoch durch Nachfragen bei dem Zeugen E. zu erkunden, ob man als Bewohner durch Bau- und Treppengeräusche oder Radiomusik auf die Anwesenheit der Arbeiter schließen konnte. Der Zeuge bestätigte, dass er ein Radio auf der Baustelle gesehen und er im Haus Baugeräusche wahrgenommen habe.
Im Keller sollen Werkzeuge zur Reparatur für Waffen gelegen haben
Als belastend werteten Prozessbeobachter die Aussage von E., dass Zschäpe einen Handwerker im September 2011 davon abgehalten habe, die Tür zum Keller der Drei zu öffnen. Das Trio hatte jedoch zwei Funkkontaktmelder im Keller angebracht, die wahrscheinlich Zschäpe alarmierten. Die Angeklagte sei „erregt“ in den Keller gekommen und habe ein „Heidentheater“ gemacht, gab E. einen Bericht des Handwerkers Heiko P. wieder, der am Nachmittag als Zeuge geladen ist.
I n dem Keller, der mit einer Stahltür verschlossen war, fanden die Ermittler später Werkzeuge, die zur Reparatur von Waffen benötigt werden, zudem größere Mengen an Schwarzpulver.